Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKELEASING AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKELEASING AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKELEASING AG

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Dividende liegt mit 27% des Konzerngewinns unter den Forderungen der SdK, die eine Ausschüttung von 40-60 % für angemessen hält. GRENKELEASING ist aber ein Wachstumsunternehmen, das eine geringere Ausschüttungsquote vertretbar erscheinen lässt. Im Vorjahr wurde der Dividendenvorschlag von 24.9% abgelehnt. Der diesjährige Vorschlag von einer Erhöhung um 36% ist demgegenüber ein Schritt in die richtige Richtung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Geschäftsjahr hervorragende Arbeit. Dies belegen die Entwicklungen der wichtigsten Finanzkennzahlen, wie etwa ein um 26% gestiegenes Neugeschäft, eine Zuwachsrate von über 50%  im Factoring-Geschäft und ein Einlagenwachstum um 16% % bei der Bank. Der Gewinn stieg um gut 24%.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand beraten und überwacht. Es gibt keinen Grund, ihm die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die erneut vorgeschlagene Ernst & Young GmbH prüft das Unternehmen weit über die zehn Jahre hinaus, nach denen aus Sicht der SdK ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft geboten ist. Diese lange Prüfungsdauer beeinträchtigt durch zu große Vertrautheit mit einem Unternehmen eine objektive Prüfung. Die SdK wird deshalb erneut gegen die vorgeschlagene Prüfungsgesellschaft stimmen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft in „GRENKE AG“ und die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Namensänderung entspricht dem Geschäftsmodell der Firma, die neben dem traditionellen Leasing inzwischen auch Factoring und Bankgeschäfte betreibt. Eine Namensänderung, um dem Rechnung zu tragen, wurde von der SdK im letzten Jahr angeregt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung einer variablen Vergütung für Vorstandsmitglieder, die bis zu 200 Prozent des fixen Gehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen kann

 

Zustimmung.

 

Begründung: § 25a Abs.5 lässt eine variable Vergütung für Vorstandsmitglieder in Höhe von 200% der fixen Vergütung nur nach einem entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung zu. Das Vergütungssystem der Firma sieht derzeit variable Vergütungsbestandteile vor, die vom Erreichen von vorher vom Aufsichtsrat festgelegten Unternehmenszielen abhängen. Unter den Vergütungskomponenten ist auch eine nach oben begrenzte aktienbasierte Vergütung, die nach dem starken Kursanstieg der Aktie der GrenkeLeasing AG im Einzelfall über 100% der fixen Vergütung liegen kann. Mit dem vorgesehenen Beschluss soll das besehende System abgesichert werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung einer variablen Vergütung für Mitarbeiter der GRENKELEASING AG sowie für Organmitglieder und Mitarbeiter von Tochtergesellschaften, die bis zu 200 Prozent des fixen Gehalts betragen kann

 

Zustimmung.

 

Begründung: S. TOP 7

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 10. Mai 2011 zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und des bestehenden bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2011) sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die SdK hatte 2011 gegen die entsprechenden Beschlüsse wegen des Ausschlusses des Bezugsrechts gestimmt. Die nunmehrige Aufhebung der allerdings ohnehin auslaufenden Ermächtigungen können wir nur begrüßen.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 10. Mai 2011 zur Begebung von Genussrechten und über die Ermächtigung zur Begebung von Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

 

Zustimmung.

 

Begründung: Im Gegensatz zu Options- und Wandelschuldverschreibungen wirken sich Genussrechte und andere hybride Schuldverschreibungen nicht auf die aktienrechtliche Beteiligungsstruktur aus. Grundsätzlich ist für die Aktionäre ein (direktes oder indirektes) Bezugsrecht vorgesehen, das nur für die üblichen Fälle (Spitzenbeträge, vorhandene Bezugsrechte und Ausgabepreis nahe dem Marktwert) ausgeschlossen wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.