Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Ausschüttungsquote von 51,5% des Konzernjahresüberschusses bewegt sich innerhalb des von der SdK geforderten Ausschüttungskorridors von 40%-60% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Wesentliche Kennzahlen (Umsatz, Gewinn pro Aktie, User) konnten im Geschäftsjahr 2015 erheblich gesteigert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar ist der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und Kontrollfunktion vollumfänglich nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keinen Grund der gegen eine Wiederwahl der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spricht. Die Beratungshonorare, die erbracht wurden, lagen noch in einem vertretbaren Maß.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Änderungen von § 4 Absatz 1 und 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel gibt es keinen Einwand. Durch die Umwandlung von Kapitalrücklagen in gezeichnetes Kapital erhält jeder Aktionär eine weitere Stückaktie.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital I)

 

Ablehnung

 

Begründung: Einen Kapitalvorratsbeschluss über 50% des Grundkapitals lehnt die SdK ab. Eine aus Sicht der SdK noch vertretbare Größe wäre 25% des Grundkapitals. Bei einer solch hohen Kapitalerhöhung verlangt die SdK eine konkrete Beschlussvorlage, die von der Hauptversammlung – sprich den Eigentümern -  zugestimmt wird. Auch einem Bezugsrechtsausschluss bei einer 50%igen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen kann die SdK nicht zustimmen. 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Argument, die zurückgekauften Aktien als Veräußerung an Dritte gegen Sachleistung zu verwenden, greift hier nicht, da die Gesellschaft sich bereits in TOP 7 die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung genehmigen lassen möchte. Sie kann somit einen möglichen Unternehmenserwerb aus einer genehmigten Kapitalerhöhung stemmen und braucht hierfür nicht noch die eigenen Aktien. Darüber hinaus erachtet die SdK, dass eigene Aktien als Akquisitionsmittel nicht sinnvoll sind, da dies erfahrungsgemäß zur Zahlung von erhöhten Kaufpreisen führt und es werden unnötig Bewertungsrisiken eingegangen.

 

Und letztendlich steht dieser Tagesordnungspunkt diametral dem TOP 7 entgegen. Entweder eine Gesellschaft benötigt Kapital und beschließt einen Kapitalvorratsbeschluss oder es verfügt über ausreichend Kapital zum Rückkauf eigener Aktien.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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