Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015; Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Berichts des Vorstands über die Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient, das Ergebnis zum Vorjahr gesteigert.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Jahren der Stagnation haben Umsatz und Ergebnis im Kalenderjahr 2015 wieder an Fahrt aufgenommen, beide Kennzahlen haben sich zweistellig zum Vorjahr verbessert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist in seinen Segmenten Vorpumpen, Turbopumpen, Systemlösungen und Services weltweit gut aufgestellt. Großrisiken sind derzeit abgesehen von der bekannten Chinaschwäche, die fast alle Märkte gleichermaßen betrifft, nicht erkennbar.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Ernst&Young prüft bei dem Unternehmen schon seit mehr als 10 Jahren; der Punkt ist nach den SdK-Richtlinien deshalb nicht zustimmungsfähig. Auch sollte spätestens ab dem nächsten Jahr, HV-Termin nach dem 14.6.2016, ab dem die EU-Verordnung für Abschlussprüfer in Kraft tritt, der Abschlussprüfer gewechselt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals

 

Zustimmung

 

Begründung: Der TOP sieht bei über 10%-Inanspruchnahme die Beteiligung der Altaktionäre durch Bezugsrechte vor, entspricht von daher den SdK –Richtlinien.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das reine Fixum wird vom DCGK empfohlen und vom Unternehmen umgesetzt, die Anzahl der Mitglieder ist mit 6 insgesamt, 4 von Arbeitgeberseite,  für ein Unternehmen dieser Größe als angemessen zu betrachten.

 

 

TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung / Enthaltung

 

Begründung: Die SdK wird sich auf der HV flexibel zum Thema der Firma Busch, Minderheitsaktionär und Wettbewerber, verhalten.

 

 Sie wird nur zustimmen, wenn sie die Überzeugung gewinnt, dass Herr Filippo Th. Beck als Vertreter der Fa. Busch sein Mandat im Sinne des Unternehmens Pfeiffer wahrzunehmen beabsichtigt und hinreichend überzeugend darlegt, dass er von der Fa. Busch nur beauftragt ist, eine Finanzbeteiligung (immerhin Engagement von ca. 250 Mil. € für gut 27%) zu managen.

 

Dies hätte zur Konsequenz, dass alle Strategiegespräche seitens des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, die nur im entferntesten  eine Wettbewerbsbenachteiligung durch die Teilnahme von Herrn Beck an dieser Sitzung vermuten ließe, ohne Herrn Beck stattfinden würden, um jeglichen Verdacht einer Interessenkollision zu vermeiden. Im Übrigen sollte Herr Beck darlegen, wie er seinen  Zeitbedarf für das Pfeiffer-Mandat bei 6 zusätzlichen Mandaten und zusätzlicher Tätigkeit für seine Anwaltskanzlei zu organisieren gedenkt.

 

Überzeugt Herr Beck uns in den o.g. Punkten nicht, wird die SdK mit NEIN stimmen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.