Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gewinn je Aktie ist um mehr als das Dreifache auf € 0,88 gestiegen, davon soll eine Dividendenzahlung von € 0,20 je Aktie gezahlt werden. Auch wenn dieser Betrag deutlich unter dem von der SdK angestrebten 50%igen Gewinn liegt, ist diese Wiederaufnahme der Dividendenzahlung erstmals für dieses Jahrzehnt zuzustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat ein deutlich verbessertes Ergebnis insgesondere im Bereich der Privatkunden vorgelegt. Das operative Ergebnis hat sich knapp verdreifacht. In dem schwierigen Marktumfeld ein gutes Ergebnis.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat ist entsprechend dem Aufsichtsratbericht seinen Verpflichtungen zur Überwachung und Beratung nachgekommen. Diese gute Ergebnissteigerung setzt eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand voraus.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus fachlicher Sicht bestehen keinerlei Gründe, die gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer sprechen. Allerdings sind die weiteren Beratungsleistungen nochmals gegenüber 2014 mit über 90% deutlich angestiegen, wodurch nun diese fast 100% der reinen Abschlussprüfungskosten entsprechen. Die SdK fordert seit langem die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung und wird daher die Wahl von PwC zum Abschlussprüfer ablehnen.

 

 

TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 5.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt eine feste Aufsichtsratvergütung unabhängig vom Unternehmenserfolg vor, wie sie seit Jahren von der SdK und inzwischen auch vom Corporate Governance Kodex gefordert wird. Dies ist somit aus Sicht der SdK zu begrüßen; auch die Höhe der Aufsichtsratsvergütung ist nicht zu beanstanden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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