Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Oldenburgische Landesbank AG und den Konzern, der im Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht bei einem Konzernergebnis je Aktie von 1,36 € die Zahlung einer Dividende von 0,25 € vor. Diese liegt nicht nur unterhalb der Forderung der SdK nach in etwa hälftiger Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär, sondern hilft auch in keiner Weise die sehr negative Wertentwicklung der Aktie aus dem langjährigen Kursverfall zu kompensieren. Nichtsdestotrotz stimmt die SdK dem Beschlussvorschlag zu, denn die OLB muss zur Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten und um in der Kreditvergabe neugeschäftsfähig zu bleiben Eigenkapital durch Thesaurierung aufbauen. Vor diesem Hintergrund erscheint Dividendenkontinuität angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das bewährte Geschäftsmodell der OLB steht seit einigen Jahren durch die Folgen der Finanzkrise (Schifffahrtskrise, Niedrigzinsphase, steigende Regulierungsanforderungen und -kosten) sowie durch den technologisch-gesellschaftlichen Wandel (Digitalisierung, Änderung der Kundenanforderungen) unter zunehmendem Druck. Der Vorstand hat es in diesem Umfeld geschafft, die Risiken sowie die Ertragserosion zu begrenzen. Dabei setzt der Vorstand nicht nur auf von Bundesbank und BaFin propagierte simple Kosten- zugleich auch Komplexitätsreduktion, sondern stärkt auch das beratungsintensive Geschäft vor allem in der Altersvorsorge, dem Private Banking und im wichtigen Firmenkundengeschäft. Während die Bank operativ in stabilem Fahrwasser ist, kommt diese Entwicklung bei den Aktionären nicht an. Verglichen mit früheren Jahren ist hier Schmalhans Küchenmeister, was angesichts der über die Jahre desaströsen Kursentwicklung insbesondere für den Streubesitz grenzwertig ist. Hier besteht daher aus Sicht der SdK auch Handlungsbedarf für den bisher nahezu ausschließlich auf das operative Geschäft fokussierten Vorstand sich mehr um einen für die Aktionäre positiven TSR zu bemühen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats  

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten u. a. in fünf Sitzungen erfüllt. Nichtsdestotrotz sind nach Auffassung der SdK auch die Mitglieder des Aufsichtsrates gefordert, sich in ihrer Tätigkeit stärker für die Erreichung eines sowohl auf Jahresbasis als auch im längerfristigen Vergleich positiven TSR einsetzen. Der erreichte TSR muss für den Vorstand zudem vergütungsrelevant sein.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG ist sicherlich geeignet, AG und Konzern zu prüfen. Derzeit ist aus Sicht der SdK unklar, wie lange genau die KPMG bereits Abschlussprüferin der OLB AG und des Konzerns ist. Auf jeden Fall seit mehr als zehn Geschäftsjahren, womit ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft aus SdK-Sicht zur Stärkung des Instruments der Abschlussprüfung notwendig ist.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.