TOP 1 Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Hauptversversammlung stimmt über die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 6,70 je dividendenberechtigter Aktie ab. Gesamthaft ergibt sich daraus eine Ausschüttung von EUR 23.796.671,40. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote (Ausschüttung/Jahresüberschuss) von rund 28 %. Damit wird zwar die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfohlene Ausschüttungsquote von 40 – 60 % nicht erreicht. Vor dem Hintergrund der hohen Investitionen in Sachanlagen, Forschung und Entwicklung sowie einer verstärkten Expansionsstrategie (sowohl organisch als auch anorganisch) wird die erhöhte Thesaurierung der Gewinne als sinnvoll eingestuft. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Messlatte für die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist bestimmt durch die Gesetzes- und Satzungskonformität der Geschäftsführung durch Vorstand und Aufsichtsrat und durch eine gute wirtschaftliche Leistung sowie eine gute „Corporate Governance“. Der fünfköpfige Vorstand der Paul Hartmann AG hat im vergangenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet, was die Finanzkennzahlen zeigen. So stieg der Umsatz um rund 4,2 % auf EUR 1,9 Mrd., das Konzernergebnis um rund 8 % auf EUR 84,8 Mio. und die EBIT-Rendite blieb auf einem konstanten Niveau von 6,8 % (Vj.: 6,6 %). Der Geschäftsbericht lässt auf eine compliance-konforme Geschäftsführung durch den Vorstand schließen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im vergangenen Geschäftsjahr in vollem Umfang nachgekommen sind. Sechs Aufsichtsratssitzungen und der erläuterte Inhalt dieser im Bericht des Aufsichtsrats zeigen, dass der Aufsichtsrat seiner Funktion umfangreich nachgekommen ist. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht somit keine Gründe die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2016 Zustimmung Begründung: Die PricewaterhouseCoopers AG WPG gehört zu den weltweit führenden und renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die Beratungshonorare sollen 25 % der Prüfungskosten nicht überschreiten, um die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung zu gewährleisten. Paul Hartmann weist einen Anteil von 40 % aus. Diese Quote liegt deutlich über der Empfehlung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht keine wesentlichen Gründe die gegen eine Wiederwahl sprechen und wird TOP 5 zustimmen. Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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