Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Schweizer Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils zum 31. Dezember 2015, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet zwar mehr als den Konzernjahresüberschuss aus,  allerdings ist bei der hohen Eigenkapitalquote und den Gewinnrücklagen die Ausschüttung aus der Substanz gerechtfertigt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und Ergebnis konnten gesteigert werden.

Der Vorstand hat das Unternehmen vorangebracht. Eine Dividende wird wie im Vorjahr bezahlt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. In 5 ordentlichen und 2 außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen ist er seiner Beratungs- und Kontrollpflicht nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft das Unternehmen noch keine 10 Jahre. Die Honorare für sonstige Leistungen stehen nicht im Verhältnis zum Honorar für Abschlussprüfungsleistungen im von der SdK noch als angemessen angesehenen Verhältnis. (Honorar für die Abschlussprüfung 171.000,00  € / Sonstige Leistungen 116.000,00 €).

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die 3 vorgeschlagenen Kandidaten haben die entsprechende Sach- und Fachkenntnis. Auch dürften die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten die entsprechende Zeit zur Ausübung ihres Aufsichtsratsmandates mitbringen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung

 

Begründung: Hier handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss. Die SdK ist jedoch  grundsätzlich der Ansicht, dass eine Erhöhung der Dividende oder eine Bonuszahlung an die Aktionäre dem Rückkauf eigener Aktien vorgeht. 

 

 

TOP  8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Tagesordnung zu TOP 8 sieht 5 Unterpunkte vor. Da jedoch einheitlich abgestimmt werden soll wird hier die SdK mit Nein stimmen.

Grundsätzlich soll es sich um Vorratsbeschlüsse handeln. Die Gesellschaft sieht ein genehmigtes Kapital von 50 % des Grundkapitals vor. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bis zu 10 % des Grundkapitals ausgeschlossen werden können. Beim Bezugsrechtsauschluss gegen Sacheinlage wird keine Grenze angegeben. Die 25 % Grenze bei Kapitalvorratsbeschlüssen wird überschritten.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Ausgabe bis zu 50 % des Grundkapitals auch gegen Sacheinlage vor.

 

Die SdK ist aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die seitherige Aufsichtsratsvergütung sah eine feste Vergütung von € 8.000,00 sowie eine variable Vergütung von € 400,00 für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von € 0,01 je Aktie, der über einen Gewinnanteil von € 0,10 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung hinaus an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

 

Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der jährlich festen Vergütung auf € 15.000,00 vor.

Die variable Vergütung soll gesenkt werden.

Die SdK ist grundsätzlich für eine Fixvergütung des Aufsichtsrates. Die Vergütung des Aufsichtsrates soll nicht am kurzfristigen Unternehmenserfolg orientiert sein, da ansonsten ein Interessengleichlauf zwischen Vorstand und dem Aufsichtsrat vorliegen würde.

 

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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