Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts sowie des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient, Umsatz und Ergebnis gesteigert. Bei ca. 92 Mio. € Barmitteln und Wertpapieren könnte es sich anbieten, eine Sonderdividende auszuzahlen, da der OVB selbst auf diese Vermögenswerte  nur ein Finanzergebnis nur  von ca. 0,5 % erzielt hat.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Pläne für 2015 wurden erreicht bzw. übertroffen. In einem schwierigen Marktumfeld wurde Provisionen und EBIT signifikant gesteigert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Forderungen des DCGK werden nur sehr zögerlich umgesetzt. Z.B. ist eine Frauenquote von 0 % bezeichnend, die AR-Vergütung ist weiter nicht auf eine reine Fix-Vergütung umgestellt, die Multimandate der AR-Mitglieder zeigen einem Außenstehenden sehr deutlich, dass das AR-Mandat bei vielen Mitgliedern, insbesondere den noch aktiven Versicherungsvorständen keine besonders hohe Priorität genießt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die sonstigen Leistungen liegen mit 76 T€ zwar über den 25 % der SdK-Empfehlung für Abschlussprüferleistungen als %-Anteil von den Abschlusskosten. Diese Leistungen betreffen aber fast ausschließlich die freiwillige Prüfung der Quartalsabschlüsse.

 

 

TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: In Umsetzung der EU-Verordnung von 2014 sollte für 2017 die seit 2005 tätige Abschlussprüfergesellschaft PWC gewechselt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 



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