Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von 1,17 € im Vorjahr auf 1,43 € je Aktie weiter angehoben werden. Damit werden erneut über 70 % des Konzerngewinns i.H.v. 1,90 € je Aktie ausgeschüttet und die Aktionäre am Erfolg der Gesellschaft sogar über die von der SdK in der Regel geforderte Spanne von 40 – 60 % beteiligt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ziele wurden in jedem der drei Geschäftsfelder erneut übererfüllt. Durch die Zusammenarbeit mit Wikifolio ist die Gesellschaft sehr gut für die Zukunft aufgestellt. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die seit ca. 5 Jahren prüfende Abschlussprüferin kann wiedergewählt werden. Zweifel an Qualität und Unabhängigkeit der Prüfungsleistung sind nicht ersichtlich, insbesondere da die Gesellschaft keine sonstigen Beratungsleitungen erbringt. Das Gesamthonorar i.H.v.
€ 107.000,- für Abschlussprüfungen, € 42.000,- für weitere Bestätigungsleitungen sowie 4.000,- für sonstige Leistungen erscheinen angemessen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zuletzt 2007 angehobene Festvergütung soll von 37.000,- auf 50.000,- für die beiden einfachen Aufsichtsratsmitglieder und von 50.000,- auf 75.000,- für den Vorsitzenden angehoben werden. Die starke Anhebung erscheint insbesondere unter Berücksichtigung des starken Wachstums in den letzten Jahren insgesamt als gerade noch angemessen, insbesondere die Vergütung für die einfachen Mitglieder erscheint leicht überhöht.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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