Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.02.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014/2015 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und Vergütungs-Berichts zum Geschäftsjahr 2014/2015.

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,90 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzerngewinn in Höhe von rund 57 %. Die SdK fordert bei reifen Unternehmen eine Ausschüttungsquote in Höhe von 40 - 60 %. OSRAM erfüllt diese Anforderung somit.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2014/15 verlief für die Gesellschaft sehr erfreulich. Dazu haben jedoch auch positive Währungseffekte  und niedrige Rohstoffpreise beigetragen. Wichtiger erscheint die Arbeit des Vorstands während des Geschäftsjahres bezüglich der Ausrichtung der Gesellschaft auf die Zukunft. Hier hat man sich für eine Ausgliederung und Trennung vom "klassischen Glühbirnengeschäft" (Lamps) entschieden. Gleichzeitig möchte OSRAM die Investitionen in die verbleibenden Segmente stärken und eine weitere Fabrik in Malaysia für die Herstellung von LED-Chips errichten. Die Strategie erscheint nachvollziehbar. Die Alternative würde darin bestehen, ca. 40 % des aktuellen Umsatzes zu verlieren (Lamps) und nur unter Marktdurchschnitt mit den bestehenden Segmenten zu wachsen. Dies kann keine Alternative sein. OSRAM verfügt über die nötigen hochqualifizierten Mitarbeiter, um auch im Beleuchtungsmarkt der Zukunft inkl. der LED-Produktion die Qualitäts- und Kostenführerschaft zu erlangen. Daher erscheint die eingeschlagene Weg sinnvoll zu sein.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt acht Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch, vor allem in Bezug auf die zukünftige Investitions- und Geschäftspolitik, beratend zur Seite. Es sprechen keine erkennbaren Gründe gegen eine Entlastung. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung.

 

Begründung: Ernst & Young zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Diese erscheint geeignet, die Prüfung der Geschäftsabschlüsse eines weltweit operierendes Unternehmen wie OSRAM  vorzunehmen. Es spricht nichts gegen die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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