TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die MMS Germany Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out) Ablehnung Begründung: Unabhängig von der Höhe der zwangsweisen Barabfindung lehnt die SdK natürlich die Enteignung der restlichen Kleinaktionäre grundsätzlich als massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre entschieden ab. Über die Einleitung eines Spruchstellenverfahrens kann erst nach der HV abschließend entschieden werden auch wenn es Hinweise dafür gibt.
|