Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OnVista AG zum 31. Dezember 2014, des nach IFRS aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die OnVista AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 sowie § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung:  Es ist nicht klar, ob und wie der Vorstand sich gegen einen Squeeze out stellen wird und welche Beschlüsse der Vorstand gegen das Verlangen auf Übertragung der Aktien getroffen hat. Jedenfalls schlägt der Vorstand den Aktionären einen Beschluss zur Übertragung der Aktien vor. Mithin ist nicht erkennbar, ob und wie der Vorstand weisungsmäßig gehandelt hat, als er die Übertragung der Hauptversammlung vorschlug. Damit verstieß er gegen seine kardinalpflichten als Vorstand, sodass eine Entlastung nicht in Betracht kommt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Es gilt die gleiche Begründung wie zuvor.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung 

 

Begründung:  Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Insbesondere hat er keine sonstigen Tätigkeiten entfaltet, so dass er in Übereinstimmung mit den Abstimmungsrichtlinien der SdK nicht wegen anderer Tätigkeiten als abhängig gilt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat soll zur Hälfte wiedergewählt werden. Dies scheidet aber aus, da eine Entlastung nicht erfolgen konnte. (s.o.) Bei der Kandidatin fehlt offensichtlich die Unabhängigkeit. So ist die Aufsichtsratskandidatin im Angestelltenverhältnis zur Mehrheitsaktionärin. Bei Herrn Löser ist nicht einmal klar, welche Ausbildung oder genaue Berufsbezeichnung er hat.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich einen Squeeze out ab, da in die Eigentumsrechte der Aktionäre eingegriffen wird. Dieser Eingriff ist fundamental, da den Aktionären gegen ihren Willen das Eigentum entzogen wird.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung

 

Ablehnung 

 

Begründung: Dieser Beschluss steht in direktem Zusammenhang mit dem Beschluss über den Squeeze out, da er den Rückzug der Börsenzulassung einleitet. Damit ist er auch abzulehnen. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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