Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll bei einem Ergebnis je Aktie von 3,67 € eine Dividenden von 0,50 € ausgekehrt werden. Dieses entspricht zwar nicht der Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär, erscheint aber mit Blick auf die niedrige Eigenkapitalquote, die schlechte Erlösqualität sowie das Investment Grade-Rating vertretbar. Auch vor dem Hintergrund des letztjährigen Dividendenausfalls ist die Wiederaufnahme der Ausschüttung erfreulich. 

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung:Der Vorstand konnte im Berichtsjahr ein insgesamt zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. Hierbei gab es bei Erlösen und Kosten Unterstützung von der Währungsseite bzw. von den niedrigen Ölpreisen. Bereinigt um Währungseffekte herrscht allerdings nach wie vor Preisdruck im unfairen Wettbewerb mit den Golf-Airlines aber auch im Wettbewerb mit Billigfliegern vor. Ferner stiegen die ölpreisbereinigten Stückkosten im Fluggeschäft, was wohl nicht nur auf Einmaleffekte zurückzuführen war und somit weiterhin bestehende und sich ggf. sogar ausweitende strukturelle Kostennachteile widerspiegeln dürfte. Nichtsdestotrotz gelang es dem Vorstand in 2015 Strukturreformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zumindest anzustoßen, was sich neben der verstärkten Berücksichtigung touristischer Ziele in neuen Joint Ventures (Air China, Singapore Airlines, GE Aviation im Technikbereich), einer neuen Distributionsstrategie undin der Aufwertung von Eurowings als potenzieller „Andockplattform“ innerhalb des neuen Dreiklangs mit den Hub-Airlines und dem Servicebereich genauso andeutet wie in den mit Ver.di und wohl auch UFO gefundenen neuen beitragsorientierten Mitarbeiteraltersversorgungsregelungen. Damit sind erste Schritte hin zu einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit getan, die allerdings nach Auffassung der SdK noch nicht ausreichend sind um auch dauerhaft Mehrwert für die Aktionäre schaffen zu können. Als weitere Etappenziele kann der Vorstand neben der Wiederaufnahme der Dividendenzahlung die Erhöhung der Eigenkapitalquote auf noch immer niedrige 18%, ferner die Begebung einer Hybridanleihe und die Sicherstellung des Investment Grade-Ratings sowie einen ordentlichen operativen Cashflow bei weiterhin hohem Investitionsniveau verbuchen.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung:  Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines Berichts seine Kontrollaufgabe u.a. in sieben Sitzungen erfüllt. 

 

 

TOP 5
Ergänzungswahl für ein Mitglied des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen gegen die Kandidatin keine Einwände.

 

 

TOP 6
Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung:Die Verwaltung schlägt die Modifizierung des bisherigen Vergütungssystems durch den Austausch cashfloworientierter durch ertragsorientierte Kennzahlen in der variablen Vorstandsvergütung vor. Die SdK lehnt die Struktur des Vergütungssystems ab, da die variable Vorstandsvergütung entgegen den gesetzlichen Vorgaben keine ausschließlich mehrjährige Bemessungsgrundlage aufweist, Altersvorsorgeleistung und ein Optionsprogramm beinhaltet sowie über eine Change-of-Control-Klausel verfügt.

 

 

TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung:Der Beschlussvorschlag sieht die Ausgabe von Wandelanleihen und ähnlichen Instrumenten vor, was vor dem Hintergrund einer Diversifikation der Finanzierungsinstrumente grundsätzlich sinnvoll ist. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund des damit verbundenen zu schaffenden Bedingten Kapitals im Umfang von 20% des aktuellen Grundkapitals ab. Denn der Konzern verfügt bereits auch ohne die nun erbetene Erneuerung der vorliegenden Ermächtigung über Genehmigte Kapitalia von etwa 50% des aktuellen Grundkapitals, was aus Sicht der SdK zu opulent ist. Die SdK hält in diesem Kontext Vorratskapitalia im Umfang von 25% gegen bar und mit Bezugsrecht und bei Bezugsrechtsausschluss 10% gegen Bar- und/oder Sacheinlage insgesamt für maximal tragbar. In Anbetracht der grundsätzlich gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten bei Einsatz von Vorratskapital sollte dieses grundsätzlich lediglich für Arrondierungsvorgänge genutzt werden, größere Kapitalmaßnahmen und insbesondere Sacheinlagen sollten stets im konkreten Einzelfall und über die Tagesordnung einer Hauptversammlung beschlossen werden.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten, verkürzten Abschlüssen und/oder Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegenüber den beiden Vorjahren hat sich bei den aus Sicht der SdK zu opulenten, unabhängigkeitsgefährdenden Beratungsgebühren strukturell nichts geändert. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung den vollständigen Verzicht des Abschlussprüfers auf die Erbringung von Beratungsleistungen und trägt nur im Ausnahmefall die Erbringung sonstiger Leistungen durch den Abschlussprüfer in Höhe eines Honorarvolumens von maximal 25% des Honorars des Abschlussprüfers mit; dabei ist die 25%-Grenze kein Freibrief, sondern erfordert eine zwingende Notwendigkeit, daß diese Leistungen gerade durch den Abschlussprüfer erbracht werden..

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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