Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,85 Euro je Aktie ist als hoch anzusehen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 61 %. Aufgrund der Unsicherheiten auf vielen Märkten der BayWa AG ist dies ein deutliches Zeichen des Vorstandes, dass in Zukunft wieder mit steigenden Ergebnissen gerechnet werden kann.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die wesentlichen Finanzkennzahlen haben sich rückläufig gegenüber dem Vorjahr entwickelt. Dies ist auf diverse politische (u.a. Ukraine-Krise)und makroökonomische Umstände (u.a. Rohstoffpreisverfall) zurückzuführen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vorstandes liegen. Die Bilanzierungsfehler der Vergangenheit, welche von der DPR beanstandet wurden, werfen jedoch ein schlechtes Licht auf die Bilanzierungspraxis des Konzerns. Hier gilt es deutlich nachzubessern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen. 

 

 

TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung.

 

Begründung: Aus Sicht der SdK ist Herr Oberhofer aufgrund seiner Qualifikation ein für das Kontrollgremium der BayWa AG geeigneter Kandidat. Es gibt keinerlei Einwendungen gegen dessen Wahl.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals

 

Ablehnung.

 

Begründung: Aus Sicht der SdK ist ein genehmigtes Kapital in der Größenordnung und mit der Option, das Bezugsrecht der Altaktionäre auszuschließen, nicht tragfähig. Sofern der Vorstand eine Übernahme gegen Sacheinlage in der Größenordnung zu tätigen beabsichtigt, sollten aus Sicht der SdK zuvor die Aktionäre über das Übernahmevorhaben informiert werden und deren Zustimmung eingeholt werden. Ein Vorratskapitalbeschluss in dieser Größenordnung ist aufgrund der dadurch sich ergebenden Gefahren und der möglichen Verwässerung der Altaktionäre nicht tragbar.  

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung.

 

Begründung: Deloitte hatte auch die fehlerhaften Konzernabschlüsse der Vorjahre geprüft. Diese wurden in wesentlichen Punkten von der DPR korrigiert. Daher ist aus Sicht der SdK ein Wechsel des Abschlussprüfers angebracht.  

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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