Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.04.2016



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das erwirtschaftete Jahresergebnis nach Abschreibungen ist negativ. Das Aussetzen der Dividendenzahlung für Stammaktien wird mitgetragen, ebenfalls der Vorschlag, eine „Anstands“-Dividende für Vorzüge zu zahlen.

 

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Verspätet, aber jetzt umso konsequenter wurden die notwendigen Weichenstellungen für eine NewCo. getroffen. Operativ wurde ordentlich gearbeitet und ein positives Ergebnis erzielt, das durch die durch die EE-Bevorzugung wieder gänzlich zunichte gemacht  bzw. in sein Gegenteil, in einen Verlust umgekehrt wurde.

 

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist bis heute den Beweis schuldig geblieben, gesamtheitlich die RWE vor einem substanzgefährdenden Schaden ( z.B. Erodierung der Strompreise, Atomrückstellungen, Bau konventioneller statt EE-Kraftwerke) Kfrat zu bewahren. Die zusätzlich seit mehreren Jahren schwelenden Konflikte (VkA versus andere Eigentümervertreter) innerhalb des Aufsichtsgremiums haben Vorstand, Management und Mitarbeiter verunsichert, welche Maßnahmen ohne Berücksichtigung von Klientelinteressen für die RWE als Ganzes (nachhaltige Ertrags- und Liquiditätssicherung) angemessen sind.

 

Umfang und Qualität der Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats sind zurückgegangen, während sich gleichzeitig die großen Risiken auftürmten.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Gestaltung von Internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie deren Umsetzung, Übernahme von Leistungen der Internen Revision z.B. Prüfung von IT-Systemen, Hilfe bei einer Steuerprüfung und die Berechnung von Steuern sind nach der EU-Verordnung von 16.4.2014 ab 17.6.2016 für den Abschlussprüfer verboten.

 

Die Auflistung lt. Geschäftsbericht (S. 149) erlaubt leider keine hinreichend differenzierte Betrachtung.

 

Die sonstige Leistungen betrugen in 2015 10 Mio. € gegenüber 15,1 Mio. € Abschlussprüferleistungen. Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sieht der SdK allein schon durch dieses Verhältnis als nicht zweifelsfrei gegeben an.

 

TOP 6

Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe 5.

 

TOP 7

Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe 5.

 

TOP 8

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Einzelwahl: Ablehnung und Zustimmung s.u.

 

Begründung: Die Auswahl der neuen zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder enthält in auffälliger Weise das Wort „ehemalig“ für frühere Verdienste der zu wählenden Mitglieder. Frühere Erfolge könnten dem Unternehmen in seiner jetzigen Krisensituation nur helfen, wenn sie auf die kritischen Fragen der RWE wie Atomrückstellungen, NewCo.-Ausgründung, Regulierungsdruck EEG und Strompreis, EE-Investitionen, um nur einige zu nennen, eine Antwort erwarten lassen.

 

Zusätzlich ist aus den MINT (Mathematik, Ingenieur, Naturwissenschaften und Technik)-Bereichen  bei der zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitgliedern kaum eine Person erkennbar, die  die für  die Überwachung und Beratung des Vorstands notwendige Sachkompetenz erwarten lässt.

 

Außerdem lässt die Anzahl der weiteren Mandate bei einigen Kandidaten nicht auf ein angemessenes Zeitbudget für die RWE AG schließen.

 

Vor diesem Hintergrund wird die SdK bei den Kandidaten wie folgt abstimmen:

 

  • Ja bei Dr. Werner Brandt: Unternehmerischer Sachverstand, Financial Expert, jedoch auch Vorsitz im AR ProSiebenSat1.

           Herr Brand sollte auf der HV erläutern, inwieweit er seine
           Unternehmensberatung weiter hauptberuflich betreibt oder
           nicht.

  • Ja bei Maria von der Hoeven: Erfahrung im Energiebereich, Internationalität, Politikerfahrung.
  • Nein bei Prof. Keitel: 5 weitere AR-Mandate, 1 mit Vorsitz (Voith).
  • Ja bei Martina Koederitz: Unternehmerischer Sachverstand, IT-Expertin, Internationalität.
  • Nein bei Dagmar Mühlenfeld: schon seit 2005 im Aufsichtsrat der RWE (11 Jahre), keine wirtschaftliche oder technische Erfahrung erkennbar.
  • Ja bei Peter Ottmann: unternehmerische Erfahrung, juristischer Sachverstand.
  • Ja bei Günter Schartz: Unternehmerische Erfahrung, juristischer Sachverstand.
  • Nein bei Dr. Schipporeit: 6 weitere AT-Mandate.
  • Nein bei Dr. Schüssel: sehr große Politikerfahrung, keine technische, wirtschaftliche oder unternehmerische Erfahrung erkennbar.
  • Nein bei Dr. Sierau: 8 weitere Kontrollmandate zusätzlich zum OB Amt in Dortmund

 

Unabhängig davon geht die SdK davon aus, dass sich zumindest die neuen Kandidaten auf der HV persönlich vorstellen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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