Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 und Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Hannover Rück schlägt vor eine Dividende von 3,25€ sowie eine Sonderdividende von 1,50 € je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Insgesamt beträgt somit die Dividendenzahlung 4,75€, was einer Ausschüttungsquote von fast 50% gemessen am Konzernergebnis entspricht und was 0,50 € mehr gegenüber 2014 ist. Mittels dieses Vorschlages der Verwaltung wird das Aktionariat aus Sicht der SdK angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch im vergangenen Jahr hat der Vorstand wiederum ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr abgeliefert. So konnten unter durchaus recht herausfordernden Rahmenbedingungen innerhalb der Versicherungsbranche starke Kennzahlen vorgelegt werden. Alle betrieblichen Erfolgskennzahlen konnten teilweise deutlich verbessert werden. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Auffassung der SdK hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben bezüglich der Überwachung und Beratung gegenüber dem Vorstand pflichtbewusst wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wird zwar stark durch den Talanx-Konzern repräsentiert und beeinflusst, jedoch werden die Interessen der Privatanleger durchaus gewährt. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit der Möglichkeit zur Verbindung mit Wandlungs- und Optionsrechten oder Wandlungspflichten und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderung und weitere Anpassung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor ein neues bedingtes Kapital sich von der Hauptversammlung bis zum 9. Mai 2021 genehmigen zu lassen, bei denen die Schuldverschreibungen mit bis zu 60.298.567 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft verbunden werden können. Dies entspräche einer Erhöhung des Grundkapitals um 50%.

Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse in einer solchen Größenordnung kategorisch ab. Bei einer solch hohen Kapitalerhöhung verlangt die SdK eine konkrete Verwendungsvorlage auf der Hauptversammlung.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung der Satzung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt hier vor ein neues genehmigtes Kapital bis ebenfalls 9. Mai 2021 aufzulegen, bei der das Grundkapital ebenfalls um bis zu 50% des Grundkapitals erhöht werden kann.

Auch hier lehnt die SdK den vorgeschlagenen Beschluss ab, da auch bei TOP 6 die SdK die Vorlage eines konkreten Verwendungszwecks auf der Hauptversammlung verlangt. Beide vorgeschlagenen Vorratskapitalia würden in Gänze eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 100% entsprechen. Dies ist aus Sicht der SdK nicht zustimmungsfähig. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Verwendung eines Teils des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung sowie weitere Anpassung der Satzung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell ist gegen die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft nichts einzuwenden. Jedoch ohne Zustimmung zum genehmigten Kapital aus TOP 6 kann auch kein Teil von diesem für Mitarbeiteraktien verwendet werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Änderungen innerhalb des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Hannover Rück sowie der International Insurance Company of Hannover SE bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken und sind somit zustimmungswürdig.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.