Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die GFT Technologies Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der vorgeschlagenen Dividendenausschüttung zustimmen, merkt aber an, dass der Vorschlag unterhalb der von der SdK geforderten Ausschüttungsbandbreite von 40-60% des Konzernjahresüberschusses liegt. Hier hat die AG noch ein entsprechendes Änderungspotential.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der Unternehmensführung und weiteren Ausrichtung der Gesellschaft stets wahrgenommen, insbesondere hat er für deutliches Wachstum in der Gesellschaft gesorgt.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat aufgrund der derzeitigen Kenntnis der SdK seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie seiner Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird nicht für eine Wiederwahl der KPMG AG als Abschlussprüfer stimmen, da eine gänzliche Unabhängigkeit a. G. der sehr hohen nicht prüfungsrelevanten Honoraranteile nicht gegeben scheint.

Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die fachliche Qualifikation der Prüfungsgesellschaft. Allerdings wird auf die Angaben im GB verwiesen, wonach das ausgewiesene Prüfungshonorar für den Abschluss 2014 nach Abzug der Aufwendungen für Prüfungsleistungen des Vorjahres mit 173 T€ genannt ist. Unterstellt, dass sich die anderen Bestätigungsleistungen unmittelbar aus Arbeiten mit dem Zahlenwerk der Gesellschaft ergeben, betragen die nicht prüfungsrelevanten Leistungen, die als Steuerberatungsleistungen und Sonstige Leistungen ausgewiesen werden, allein 485 T€ und somit fast 280 % des Prüfungshonorars.

Die SdK stimmt aber nur zu, wenn sich die nicht prüfungsrelevanten Leistungen bis zu max. 25 % des Prüfungshonorars beziehen und deren Ursprung sich aus dem gleichen Zahlenmaterial ergibt.

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu sonstigen Zwecken sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird dem Erwerb eigener Aktien nicht zustimmen. Sollte die Gesellschaft überschüssige Liquidität haben, so könnten damit Bankverbindlichkeiten reduziert werden. Alternativ sind Aktionäre auch für eine Erhöhung der Dividende stets offen.

 

TOP 7

Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK unterstützt die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz und sieht keine Notwendigkeit, von der gesetzlichen Regelung abzuweichen.

 

TOP 8

Beschlussfassung über die Umwandlung der GFT Technologies Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE )

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Umwandlung in eine SE unter den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen ab. Der Tagesordnungspunkt 8 b enthält unter anderem die Kandidatin Frau Dietz. Hier besteht aus Sicht der SdK ein Interessenskonflikt, da die Kandidatin sowohl Angestellte des Unternehmens als auch gemäß des Vorschlags in den Verwaltungsrat des Unternehmens gewählt würde. Hierdurch ist eine Unabhängigkeit im Amt der Kontrollfunktion nicht gegeben.

 

TOP 9

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Einwände zu der vorgeschlagenen Vergütungsregelung des Verwaltungsrates.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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