Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,00€ und einer Sonderdividende ebenfalls von 2,00€ pro Aktie werden gut 96 % des Konzerngewinns i.H.v. rund 4,17€ pro Aktie ausgeschüttet. Damit übertrifft es die Vorgabe der SdK mit einem Ausschüttungsvolumen i.H.v. 40% - 60%  des Konzerngewinns deutlich. Dies kann jedoch durch die überdurchschnittlich hohe Eigenkapitalquote  von über 75% und einer soliden Gewinnrücklage von insgesamt mehr als 25 Mio. € akzeptiert werden. Hierdurch wird die Dividendenpolitik des Unternehmens der letzten Jahre fortgesetzt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die rückläufigen Edelmetallpreise und ein schwacher Euro haben das Geschäftsjahr 2014 sehr stark beeinflusst. Trotz alledem konnte noch ein positives Geschäftsergebnis vor Steuern i.H.v. 23,2 Mio. € erwirtschaftet werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit weiter aufrecht zu erhalten wurde in den Standort Pforzheim weiter investiert und das Produktions- & Logistikcenter fertiggestellt. Die Gesellschaft in Amsterdam Schöne Edelmetaal B.V. wurde restrukturiert, erzielte jedoch kein positives Ergebnis. Hier sollten in Zukunft weitere Maßnahmen getroffen werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte an vier Terminen und befasste sich nicht nur mit der Überwachung des Vorstandes sondern auch mit der strategischen Ausrichtung und der operativen Umsetzung innerhalb des Unternehmens. Darüber hinaus wurden mehrere Prüfungsausschüsse eingerichtet. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf die Offenlegung des Honorars des Abschlussprüfers wird im Geschäftsbericht verzichtet, da es im IFRS-Konzernabschluss der N.V. Umicore S.A. veröffentlicht wird. Der Abschlussprüfer war die PricewaterhouseCoopers AG welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auf den Konzernabschluss des obersten Konzernunternehmens versehen hat. Nach Ansicht der SdK ist es sinnvoll, wenn alle Tochtergesellschaften eines Unternehmens durch den gleichen Abschlussprüfer geprüft werden. Jedoch sollte dem Aktionär mehr Transparent geboten werden. Aus dem Annual Report  2014 des Mutterkonzerns kann entnommen werden, dass PWC ein gesamtes Honorar i.H.v. 2,3 Mio. € für den Konzernjahresabschluss der N.V. Umicore S.A. und weitere Dienstleistungen erhalten hat. Diese Informationen sind jedoch nicht ausreichend. Sollte die Verwaltung hier keine weiteren Angaben bezüglich der konkreten Beratungsleistungen des Abschlussprüfers preisgeben, so wird die SdK die Wahl des Abschlussprüfers ablehnen.

 

 

TOP 6
Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist sinnvoll, dass ein Aufsichtsratsmitglied sein angenommenes Mandat in dem festgelegten Zeitraum erfüllt. Falls jedoch ein Mitglied aus diversen Gründen vor Ablauf dieser Frist zurücktreten sollte würde nach Vorschlag ein Ersatzmitglied, welches davor von der Hauptversammlung als Ersatzmitglied gewählt worden wäre, die Nachfolge antreten. Die Amtszeit des Ersatzmitgliedes erlischt mit Beendigung der nächsten Hauptversammlung, in der ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieds. Die Satzungsänderung würde eine ständige Besetzung des Aufsichtsrates gewährleisten und ist daher positiv zu bewerten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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