Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2016



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2015; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines um knapp 22% gesunken Jahresüberschusses erhöht BASF die Dividende von € 2,80 auf € 2,90. Die Ausschüttungsquote steigt dadurch von 50% auf 67%. Trotz dieser erhöhten Ausschüttung ist die BASF SE sehr solide finanziert: die Nettoverschuldung konnte 2015 um € 710 Mio. auf € 12,96 Mrd. gesenkt werden, die Eigenkapitalquote stieg auf knapp 44% und das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA stellt sich auf solide 1,2x. Bei sinkenden Investitionen und einem nach wie vor hohen Cash-Flow hat BASF trotz der hohen Ausschüttungsquote genügend finanzielle Flexibilität für Investitionen und Akquisitionen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem herausfordernden Umfeld hat sich die BASF, auch im Vergleich zu Wettbewerbern, sehr gut geschlagen. Schwache Unternehmensbereiche wurden verkauft oder mit Partnern zusammengeführt und notwendige Investitionen und Forschungsausgaben getätigt. Strategisch ist das Unternehmen sehr gut positioniert und auch für schwierige Marktverhältnisse gerüstet. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach wie vor ist BASF sehr gut strategisch positioniert und mehr als solide finanziert. In einem schwierigen Umfeld hat der Vorstand solide gearbeitet und wichtige Weichenstellungen getroffen oder eingeleitet.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die gesamten Gebühren des Abschlussprüfers sind um ca. 8,8% auf € 22,2 Mio. angestiegen, sind aber akzeptabel in Hinblick auf die Komplexität und Größe der Prüfung. Allerdings prüft KPMG seit dem Abschluss 2006. Um die Unabhängigkeit der Prüfung zu sichern fordert die SdK generell einen Wechsel der Prüfgesellschaft nach spätestens 10 Jahren, so dass die Wahl von KPMG für das 11. Jahr abgelehnt wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.