TOP 1 Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Konzernlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 sowie des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Ergebnisse bewegen sich innerhalb der Erwartungen. Die eigentliche Bewertung der Gesellschaft kann sowieso nur über die Beteiligungen erfolgen. Problematisch ist auf jeden Fall, dass der englische Geschäftsbericht ausführlicher ist, als die deutsche Ausgabe, die nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Gegen eine Wiederwahl von Ernst & Young bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, insbesondere wurden über die Abschlussprüfung hinaus keine wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, so dass auch die Unabhängigkeit der Prüfung gegeben ist. TOP 5 Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Fachlich und persönlich spricht nichts gegen die Kandidaten, insbesondere bei Prof. Berger muss aber noch hinterfragt werden, ob dieser durch die vielen weiteren Mandat hinreichend Kapazitäten für die Aufsichtsratstätigkeit hat. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens sowie über die entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Satzungsänderung zur gesetzlichen Klarstellung des Unternehmensgegenstandes. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des dann insgesamt möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen für das gesamte Genehmigte Kapital erfolgt die Ablehnung. TOP 8 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015, über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014/III sowie über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Auch bei diesem Punkt erfolgt die Ablehnung wegen des zu weit gehenden Bezugsrechtsausschlusses. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung Ablehnung Begründung: Dieser TOP unmittelbar nach dem Börsengang ist völlig unverständlich. Der Rückkauf eigener gerade ausgegebener Aktien und deren Einzug mit dem Geld aus dem Börsengang erscheint wenig sinnvoll, insbesondere da das Geld in das Geschäftsmodell investiert werden soll. Außerdem steht der TOP im Widerspruch zu den TOPs 7 und 8. TOP 10 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien Ablehnung Begründung: Siehe TOP 9. Außerdem wird der Einsatz von Derivaten zum Rückkauf von Aktien von der SdK grundsätzlich abgelehnt. TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 4 Satz 4 der Satzung und über die Änderung von § 4 Abs. 5 Satz 4 der Satzung Zustimmung Begründung: Diese Änderung ist unproblematisch. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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