Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag sieht eine Erhöhung der Ausschüttung von 1,60 € auf 1,70 € je Aktie vor. Damit übersteigt die Ausschüttung den letztjährigen Konzernjahresüberschuss zwar deutlich, allerdings lassen sowohl der AG-Bilanzgewinn als auch die Liquiditätssituation des Unternehmens diese Ausschüttung zu. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Geschäftsjahr 2013 als Vergleichsmaßstab von den Sondereffekten aus dem Anteilsverkauf an der Freenet AG positiv verzerrt war, hat das Unternehmen erneut ein ordentliches Ergebnis vorgelegt. Insbesondere konnten EBITDA und operativer Cashflow deutlich gesteigert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Auffassung der SdK hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Selbst unter Berücksichtigung der anderen Bestätigungsleistungen liegen allein die Steuerberatungsleistungen auf einem Niveau von ca. 52% der Abschlussprüfungskosten. Unter Einbeziehung der nicht im Detail ausgewiesenen sonstigen Leistungen steigt das Verhältnis sogar auf ca. 112 %. Die SdK fordert, dass die sonstigen Beratungsleistungen in Summe nicht mehr als 25% des Honorars der Abschlussprüfung ausmachen, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gewährleisten zu können.

Ohne die Kompetenz der BDO AG in Zweifel zu ziehen, spricht auch die Tatsache, dass das Unternehmen mindestens seit 2003 und damit seit über zehn Jahren die Abschlussprüfung der Drillisch AG begleitet, gegen eine Wiederwahl.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird abgelehnt, sofern die Börsenkurse wesentlich über dem Anteilswert der Aktie am Konzerneigenkapital liegt, was bei der Drillisch AG der Fall ist. Bei einem solchen Erwerb erhielten ausscheidende Aktionäre Eigenkapitalanteile zu Lasten der verbleibenden Aktionäre ausbezahlt.

Darüber hinaus wurde die letztjährige Verwendung ausschließlich dazu ausgeschöpft, um die erworbenen Aktien bei institutionellen Investoren zu platzieren. Ein solcher Eingriff in die Aktionärsstruktur gehört jedoch nicht zu den originären Aufgaben der Verwaltung.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der damit verbundenen Risiken und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich hierbei nicht um den originären Geschäftszweck des Unternehmens handelt, lehnt die SdK den Einsatz von Derivaten beim Rückkauf eigener Aktien aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital I) und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 40% des aktuellen Grundkapitals vor. Ebenso ist eine Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung für bis zu 20% des relevanten Grundkapitals enthalten. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital II) und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ablehnung erfolgt analog zu den Ausführungen in TOP 8.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente nebst Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Prinzipiell kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten des Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken.  Das vorgesehene Volumen von 30% des Grundkapitals geht jedoch über die im Zusammenhang mit  TOP 8 erläuterten Grenzwerte hinaus, welche die SdK für entsprechende Beschlussvorlagen akzeptiert.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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