Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI HAMMONIA SHIPPING AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des Berichts über die Lage der HCI HAMMONIA SHIPPING AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.


TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft mußte einen katastrophalen Verlust von 99,2 Mio. verbuchen und hat damit ihr gesamtes Eignkapital verloren. In dem Verlust sind nicht liquiditäts-wirksame Wertminderungen auf die kleineren Schiffe von 71,7 Mio. enthalten. Es mußten auch in 2014 weitere Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen werden, um die Gesellschaft zu stabilisieren. Da die kleineren nicht in Festcharter laufenden Schiffe wegen der anhaltenden Krise auf dem Containerschiffsmarkt seit 6 Jahren ihre Schulden kaum reduzieren und noch nicht einmal Zinsen zahlen konnten, muß sich die Gesellschaft durch Verkauf dieser Schiffe gesundschrumpfen. Der Vorstand hat diese leider notwendigen Schritte aktiv vorangetrieben und ist deshalb zu entlasten.


TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen aktiv unterstützt und den Vorstand überwacht und ist deswegen zu entlasten.


TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Hansa Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft bestehen keine Bedenken.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Dieser Vorratsbeschluss ist zum jetzigen Zeitpunkt unsinnig, da momentan weder die kreditgebenden Banken noch die Altaktionäre bereit sind, bei einer Kapital-erhöhung mitzumachen.

Außerdem soll das Kapital um 50% erhöht werden und gleichzeitig die Möglichkeit einer

Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagenleistung vorgesehen werden. Dieses würde eine erhebliche Verwässerung des Altkapitals bedeuten und der Wert der Sacheinlage nicht durch die Aktionäre nachprüfbar sein. Eine derart massive Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage sollte im Rahmen einer a.o. HV von den Aktionären beschlossen werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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