Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2015



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses für eine Entlastung des Vorstands stimmen, da er im Geschäftsjahr 2014 in einem insgesamt schwierigen Markt erfolgreich gearbeitet hat.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 4
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK beabsichtigt eine Zustimmung. Auf der HV wird aber zu hinterfragen sein, was in den nicht prüfungsrelevanten Kosten enthalten ist. Die SdK fordert eine strikte Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen im Sinn eines unabhängigen Prüfers, gestattet aber nichtprüfungsrelevante Leistungsvergütungen bis zu 25 % des Prüfungshonorars, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die auf der Grundlage des gleichen Zahlenmaterials basiert.

 

 

TOP 5
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat nach ihrer derzeitigen Kenntnis keine Bedenken gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten, erwartet aber die Anwesenheit sowie eine persönliche Vorstellung in der Hauptversammlung als Voraussetzung für eine Zustimmung.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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