Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von 0,27 € im Vorjahr auf 1,17 € je Aktie deutlich erhöht werden. Damit werden erneut über 70 % des Konzerngewinns ausgeschüttet und die Aktionäre am Erfolg der Gesellschaft sogar über die von der SdK geforderte Spanne von 40 – 60 % beteiligt.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ziele wurden in jedem der drei Geschäftsfelder übererfüllt. Durch die Zusammenarbeit mit Wikifolio ist die Gesellschaft sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Einziger Wermutstropfen ist der schnelle Verlust der gerade gewonnenen 7 von 9 Kategorien bei Inlandsaktien der BestExecutionPolicy des Handelssystems Quotrix.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts ist der neu gewählte Aufsichtsrat seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die seit ca. 4 Jahren prüfende Abschlussprüferin kann wiedergewählt werden. Zweifel an Qualität und Unabhängigkeit der Prüfungsleistung sind nicht ersichtlich, insbesondere da die Gesellschaft keine sonstigen Beratungsleitungen erbringt. Das Gesamthonorar i.H.v.
€ 101.000,- für Abschlussprüfungen sowie weiterer € 5.000,- für weitere Bestätigungsleitungen erscheinen angemessen.

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine Ermächtigung zum Erwerb von bis zu 10 % des Grundkapitals eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels, wobei der Handelsbestand am Ende eines Kalenderjahres maximal 5 % betragen darf, wird aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Außerdem verfügt die Gesellschaft bereits über 157.000 eigene Aktien.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum entsprechenden Ausschluss des Bezugsrechts wird abgelehnt, da die von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Grenzwerte (grundsätzlich max. 25 % bei Bareinlage und max. 10 % bei Sacheinlage und Bezugsrechtsausschluss) deutlich überschritten werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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