Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MorphoSys AG für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Gewinnvortrag kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

Der Einzelabschluss der MorphoSys AG weist nach HGB für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 4,92 Mio. aus.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die MorphoSys AG hat eine breite Antikörperpipeline mit 94 Programmen; davon 60 in klinischen Studien.

Bei der Produktpipeline befinden sich 23 Programme in der klinischen Phase, davon 9 Programme in der Phase 1, 10 Programme in der Phase 2 und 3 Programme in der Phase 3.

MorphoSys AG verfolgt durch den Aufbau der eigenen Wirkstoffpipeline das Ziel, die wertvollste biopharmazeutische Pipeline in der Biotech-Industrie zu haben. Langfristige Partnerschaften sichern regelmäßige Einnahmen und eine finanzielle Stabilität.

Die MorphoSys AG verfügt über liquide Mittel, marktgängige Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 352,80 Mio. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt nach Einschätzung der SdK seinen Beratungs- und Überwachungspflichten gegenüber dem Vorstand ordnungsgemäß nach.

 

Im Geschäftsjahr 2014 fanden insgesamt acht Aufsichtsratssitzungen statt; davon drei telefonisch und im September 2014 fand zudem ein eineinhalbtägiges Treffen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt, in dem strategische Themen erörtert wurden.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell bestehen gegen die Unabhängigkeit und Objektivität der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Einwendungen.

Allerdings hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft neben den Abschlussleistungen Beratungsleistungen in Höhe von über 50 % der Abschlussprüfungskosten erhalten.

Dies ist aus Sicht der SdK nicht mitzutragen, da der Abschlussprüfer eigene Beratungsleistungen nicht prüfen sollte. Die Beratungsleistungen sollten zumindest konkret dargelegt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013-I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Grundkapital der MorphoSys AG beträgt derzeit € 26.462.834,00. Die Verwaltung schlägt vor, das Gen. Kapital 2013 aufzuheben und ein neues Genehmigtes Kapital 2015 in Höhe von € 10.584.333 zu beschließen.

Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus noch über ein Gen. Kapital 2014 in Höhe von € 2.622.088.

Generell trägt die SdK nur Vorratsbeschlüsse bis zu einer Grenze von 25 % des Grundkapitals mit. Bei Überschreiten dieser Grenze sollte aus Sicht der SdK der konkrete aktuelle Anlass der Hauptversammlung vorgelegt werden, um darüber abstimmen zu können.

Des Weiteren beinhaltet der Vorschlag auch die Möglichkeit eines auf 20 % beschränkten Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhung gegen Bar- und / oder Sacheinlagen, den die SdK in dieser Form ebenfalls so nicht mitträgt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahlvorschläge der Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine Bedenken. Die Personen scheinen fachlich und persönlich als Aufsichtsratsmitglieder der  MorphoSys AG geeignet zu sein. 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der höheren Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder und die gegebene Sachkompetenz der jeweiligen Aufsichtsräte kann der Anpassung der Vergütungen zugestimmt werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderungen sind eher redaktioneller Art.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.