Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.02.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013/2014 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und Vergütungs-Berichts zum Geschäftsjahr 2013/2014.

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,90 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 50%.

Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%. Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die für das Geschäftsjahr 2013/14 ursprünglichen Ziele konnten nicht vollumfänglich erreicht werden. Im Hinblick auf die Marktsituation, v.a. im Bereich der allgemeinen Beleuchtungsprodukte, erscheint das Erreichte jedoch zufriedenstellend zu sein.

Die Probleme erscheinen jedoch erkannt worden zu sein, und OSRAM hat vor allem im zukunftsträchtigen LED-Bereich Umsatzzuwächse verzeichnen können. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt neun Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Aufgrund der beiden Wechsel im Vorstand der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr stand vor allem die Personalpolitik des Aufsichtsrates im Fokus. Hier hätte man sich eventuell eine größere Transparenz über die Hintergründe und eventuell unterschiedliche Ansichten in Bezug auf Strategie und Ausrichtung des Konzerns gewünscht. Insgesamt sind jedoch keine stichhaltigen Gründe erkennbar, um die Entlastung zu verweigern. 

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und verfügt über die fachliche Expertise um als (Konzern-)Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung.

 

Begründung: Herr Dr. Werner Brandt ist ein ausgewiesener Finanzexperte und würde eine Bereicherung des Aufsichtsrates der Gesellschaft darstellen. Aufgrund seiner bereits umfangreichen Verpflichtungen in anderen Aufsichtsratsgremien, darunter u.a. der Aufsichtsratsvorsitz bei der QIAGEN N.V. und der ProSiebenSat1 Media AG, bestehen jedoch Zweifel, ob dieser genügend Zeit für eine gewissenhafte Wahrnehmung des Amtes bei der OSRAM Licht AG haben wird. Daher kann dem Wahlvorschlag nicht entsprochen werden.

 

TOP 7
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung.

 

Begründung: Das implementierte Vergütungssystem erfüllt zwar bereits zahlreiche Anforderungen der SdK, jedoch sind einige Punkte  gegeben, die eine Zustimmung zum Vergütungssystem nicht möglich erscheinen lassen. So mangelt es grundsätzlich noch an der geforderten Transparenz, wie zum Beispiel der Offenlegung der einzelnen mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Zielparameter. Ohne deren Offenlegung ist es für einen außenstehenden Aktionär nicht möglich, die Höhe der Vorstandsvergütung bei Eintritt von unterschiedlichen Szenarien nachzuvollziehen.  Ferner sieht das Vergütungssystem auch die Gewährung einer Altersversorgung und eine Change-of-Control-Klausel vor. Dies widerspricht den Forderungen der SdK.

 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK lehnt insbesondere den Einsatz von Finanzderivaten zum Rückkauf von Aktien der Gesellschaft ab, da diese Instrumente den verbotenen Handel in eigenen Aktien befördern könnten. Dies zählt zudem nicht zum Kerngeschäft einer operativ tätigen Gesellschaft wie der OSRAM Licht AG. Ziel der Gesellschaft sollte es sein, durch erfolge im operativen Geschäft positive Cashflows zu erwirtschaften, die in der Folge an die Aktionäre in Form von Dividenden ausgeschüttet werden können. Ein Rückkauf eigener Aktien kommt nur dann in Frage, wenn bereits kontinuierlich angemessene Dividenden ausgeschüttet werden, und die Gesellschaft über eine entsprechend solide Bilanz verfügt. Der Einsatz von Derivaten erscheint aber auch in einem solchem Fall  aus Sicht der SdK nicht notwendig zu sein.

 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der OSRAM Beteiligungen GmbH

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Abschluss des B&G-Vertrages ermöglicht erweiterte steuerliche Gestaltungsspielräume und ist somit positiv zu bewerten aus Sicht der Aktionäre der OSRAM Licht AG. Da indirekt über die OSRAM Beteiligungen GmbH bereits wesentliche Vermögenswertes des Konzerns gehalten werden, geht aus Sicht der SdK mit dem Abschluss des B&G-Vertrages kein gesteigertes Risiko für die OSRAM Licht AG einher.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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