Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der LEG Immobilien AG und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird auf 1,96 € (steuerfrei, Vorjahr ) erhöht. Die Ausschüttungsquote beträgt  68 % des Konzerngewinns.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat auch im zweiten Geschäftsjahr den Konzern erfolgreich weiterentwickelt.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich weiterhin umfassend mit der Strategie für die Gesellschaft befasst, das Management beraten und überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist umfassend.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine Bedenken oder Erkenntnisse, die der erneuten Bestellung des Abschlussprüfers entgegenstehen.

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Kandidatin hat Kenntnisse im Bereich der Finanzierung mit modernen Finanzinstrumenten.

  

TOP 7

Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital beträgt 50 % des bisherigen Grundkapitals. Ohne besondere Gründe für eine solche Kapitalerhöhung, empfiehlt die SdK nur Vorrats­kapitalbeschlüsse bis zu 25% des bestehenden Kapitals.

 

TOP 8

Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 25. Juni 2014 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuld­ver­schreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2014 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Ohne besondere Gründe für eine solche Kapitalbeschaffungsmassnahme in Höhe von bis zu 1,2 Mrd. €, bzw. einem anteiligen Betrag am Grundkapital i.H.v  21,7 Mio  lehnt die SdK solche Vorratsbeschlüsse ab, insbesondere, wenn diese ein potentielles Volumen von über 25 % des Grundkapitals haben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Beschlüsse bei anderen Gesellschaften mit zu früheren Immobilienblasen geführt haben.

 

TOP 9

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Änderung der Aufsichtsratsvergütung entspricht in etwa dem bisherigen System, wobei das Cap von 100.000 € beim Vorsitzenden wegfällt.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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