Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Allein den Zahlen der Ergebnisrechnung folgend, kann das in 2014 Erreichte nicht das Ende eines Unternehmensziels sein. Erst im Detail wird erkennbar,  dass der Vorstand durch seine Arbeit einen Richtungswechsel herbeigeführt hat. Es wird zukünftig darauf ankommen, die eingeschlagene Richtung durch zeitlich getaktete Schritte in 2015 zügig umzusetzen.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen von Seiten der SdK keine Bedenken.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen von Seiten der SdK keine Bedenken. Die SdK erwartet aber die Anwesenheit der beiden Herren in der Hauptversammlung und eine persönliche Vorstellung.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zum elektronischen Versand der Hauptversammlungseinladung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen, wird aber den Vorstand in der HV auffordern, den Aktionären, die nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen auf deren Verlangen eine schriftliche Einladung zukommen zu lassen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK unterstützt Kapitalerhöhungen bis zu 25 % des Grundkapitals ohne Bezugsrechtsausschluss. Im Falleines Bezugsrechtsausschlusses für die Aktionäre erfolgt eine Unterstützung der Kapitalerhöhung durch die SdK bis zu 10 % des Grundkapitals, wobei alle Kapitalerhöhungen zusammenzurechnen sind.

 

Dem hier vorliegenden Vorschlag einer Kapitalerhöhung kann nicht zugestimmt werden, da er zum einen eine Erhöhung von 50 % des Grundkapitals enthält und zum anderen bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und einem Bezugsrechtsausschluss eine Begrenzung von 20 %.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.