Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der wirtschaftliche Turnaround im Jahr 2014 hat sich auch erfreulich auf die Aktienkursentwicklung ausgewirkt.

 

Operativ wird wieder Geld verdient.

 

Man konzentriert sich auf die Kernkompetenzen und hat Beteiligungen veräußert.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. In 10 Sitzungen kommt der Aufwand in Bezug auf Veräußerungen und Beteiligungen, die operative Neuausrichtung (Konzentration auf das Kerngeschäft) zum Ausdruck.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfergesellschaft.

 

Das Honorar für sonstige Leistungen im Vergleich zum Abschlussprüferhonorar ist sehr gering und es bestehen noch keine 10 Jahre Prüfungstätigkeit.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre nebst Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Mittels Beschlussvortrag soll ein neues genehmigtes Kapital bis zu 50% des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- oder Sacheinlage beschlossen werden.

 

Die SdK stimmt Kapitalsvorratsbeschlüssen gegen Sacheinlagen nur bis zu einer Größenordnung von 10% des jeweiligen Grundkapitals zu, um Gesellschaften z. B. Arrondierungsvorgänge im  Beteiligungsportofolio ohne Einberufung einer Hauptversammlung zu ermöglichen.

 

Größere Sacheinlagen sollen stets über eine HV mit entsprechender  Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall abgewickelt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.