Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

Begründung: Die Dividende wurde leicht erhöht. Sie wurde zwar aus dem fortgeführten operativen Geschäft nicht verdient. Der Aktionär wird somit aber außerordentlichen Verkaufserlös von gut 600 Mio. € beteiligt.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

Begründung: Die Kontrolle wurde im Geschäftsjahr zum ersten Mal wirksam bei Leighton ausgeführt. Die Abschreibungen auf Forderungen von fast 700 Mio. AUS $ sollen die komplette Vergangenheit betreffen. Es bleibt zu hoffen, dass die Profitabilität bei Hochtief Asia/Pacific/Leighton in 2015 wieder zurückkehrt, insbesondere vor dem Hintergrund der teuer erworbenen zusätzlichen Anteile von Leighton.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

Begründung: Die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden wurde im angelaufenen Geschäftsjahr neu besetzt. Erheblichen Risiken im Forderungs- und Beteiligungsbereich wurden durch entsprechende Wertberichtigungen endlich Rechnung getragen.

In diesem Jahr ist kein Vorstandswechsel festzustellen, was die Kontinuität in der Geschäftsführung auch in den nachgeordneten Ebenen zukünftig besser gewährleisten sollte.

Der Risikobericht listet mit Ausnahme der Beteiligungen keine wesentlichen größeren Risiken auf, was im nächsten Jahr zu verifizieren wäre.

Die Abschlussprüferleistungen sind noch nicht auf die neue EU-Verordnung von 2014 angepasst worden, z.B. Verbot von Steuerberatung. Ab 17.6.2016 wird diese Verordnung bindend.

 In die Vorstandsvergütung sind offensichtlich schon die Maßnahmen, die zukünftig Ertrag bringen sollen,  bewertet worden. Das negative Ergebnis aus laufenden Aktivitäten hätte allein keine höhere Vergütung rechtfertigen können.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

Begründung: Offensichtlich sind vom Abschlussprüfer die offenen Forderungen und Beteiligungen nicht intensiv genug geprüft worden. Sonst wären die hohen Wertberichtigungen, die mehrere Jahre der Vergangenheit betreffen, in 2014 schon früher offenkundig gewesen. Die Gesellschaft sollte überlegen, wenigstens für Leighton/ Hochtief Asia einen anderen Abschlussprüfer als Deloitte zu wählen.

 

 

TOP 6
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung

Begründung: Zwar wäre eine höhere Dividende statt eines Aktienrückkaufs für den Aktionär u.U. lukrativer, dennoch wird der Vermögenswert der einzelnen Aktie durch den Rückkauf gesteigert. Ein nachhaltiger Kurseffekt wird sich jedoch erst durch gute und mehrjährig positive operative Ergebnisse aus dem laufenden Geschäft ergeben.

 

 

TOP 7
Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung

Begründung: Der SdK bleibt bei seiner Haltung, dass Eigenkapitalderivate das alleinige Instrument des Eigentümers sein sollten und von der Verwaltung nur direkt gekauft werden sollte.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I und II, die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

Begründung: Der Punkt widerspricht TOP 7, den bisherigen Verkäufen, die zu einer Netto-0-Finanzposition geführt haben und würde nach heutigem Kenntnisstand die ACS überfordern.

Reine Vorratsbeschlüsse ohne konkreten Entscheidungshintergrund lehnt die SdK ab. Würde sich das Window of Opportunity öffnen, schlägt die SdK eine a.o. HV  für eine mögliche Kapitalmaßnahme vor.

 

 

TOP 9
Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Satzungsänderung bzgl. der Änderung der Aufsichtsratsvergütung in eine rein fixe zu und erhofft sich eine Umkehr des letzten Jahres mit einer 40% gesteigerten Vergütung auf gut 2,8 Mio. €. Als modernes Unternehmen sollte die Verwaltung von sich heraus auf das antiquierte System eines Sitzungsgeldes verzichten. Aktionärsvertreter sollten eine aktive Rolle im Unternehmen spielen und dafür angemessen vergütet werden.

 

 

TOP 10
Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

Begründung: Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sich Frau Wolff auf der HV kurz persönlich vorstellt und ihre besonderen Kenntnisse für die Hochtief-AR-Position darlegt.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.