Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.04.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Daimler AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt zwar knapp unterhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60 %, aber angesichts der Tatsache, dass Daimler selbst 40 % anpeilt,  besteht grundsätzliche Übereinstimmung mit der Ausschüttungspolitik. Im nächsten Jahr sollten dann allerdings wirklich glatt 40 % erreicht werden.

 

  

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

 

Begründung: Das Geschäftsjahr überzeugt mit guten Absatz- und Ergebniszahlen, wenn man einen Sondereffekt sinnvollerweise herausrechnet. Auch die Entwicklung in China ist auf einem guten Kurs.
 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand mit nachvollziehbarer Schwerpunktsetzung kontrolliert und beraten; er trägt eine Mitverantwortung für das gute Ergebnis.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

 

Begründung: Es sind keine entgegenstehenden Gesichtspunkte ersichtlich.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung.

 

 

Begründung:Die Qualifikation des Kandidaten steht in persönlicher wie fachlicher Hinsicht außer Frage.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

 

Ablehnung.

 

 

Begründung: Unter TOP 9 will die Gesellschaft neues Kapital aufnehmen, während sie unter diesem Tagesordnungspunkt beabsichtigt, Kapital an den Kapitalmarkt zurückzuführen. Die hierdurch sichtbar werdende Tendenz, sich einfach ohne konkrete Absicht alle Optionen offenzuhalten, lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Dies wird durch eine Ablehnung beider Tagesordnungspunkte zum Ausdruck gebracht. Dies gilt umso mehr angesichts der sehr hohen angestrebten kumulierten Größenordnung von bedingtem und genehmigtem Kapital in Höhe von nahezu 50 % des Grundkapitals.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

 

Ablehnung.

 

 

Begründung: Ein solches Instrumentarium lehnt die SdK aus ganz grundsätzlichen Erwägungen immer ab. Der Vorstand soll auch nicht einmal theoretisch verleitet werden, Informations- und Geschäftspolitik nicht an der Sache, sondern an bestimmten finanzinstrumentsbezogenen Zeitfenstern auszurichten.

 

  

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und Satzungsänderung

 

Ablehnung.

 

 

Begründung: Schon die Größenordnung der kumulierten Vorratskapitalia in Höhe von knapp 50 % des Grundkapitals erscheint der SdK abstrakt betrachtet, aber auch vor dem Hintergrund der DaimlerChrysler-Story als zu hoch. Hinzukommt, dass mit TOP 7 ein gegenläufiger Beschluss vorliegt, der offenlegt, dass sich die Gesellschaft einfach auf Kosten der konkreten Entscheidungsmöglichkeit der Hauptversammlung alle Optionen offenhalten möchte, was die SdK ablehnt.

 

 

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des von der Hauptversammlung am 9. April 2014 gefassten Zustimmungsbeschlusses betreffend die Aufhebung und den Neuabschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Daimler Financial Services AG

 

Zustimmung.

 

 

Begründung: Es handelt sich um eine sinnvolle Reaktion auf eine möglicherweise geänderte Rechtslage.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.