Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividenden Vorschlag ist mit über 60% des Gewinnes je Aktie oberhalb der von SdK in den Abstimmungsrichtlinien geforderten Rahmen der Mindestausschüttung zwischen 40% - 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand steht seit Jahren für ein kontinuierlich solides Bankunternehmen, das trotz enormer Herausforderungen wie Subprime-Krise, Griechenland-Krise und nicht zuletzt Niedrig Zins Phase stabile Gewinne erwirtschaftet. Der Vorstand hat sich auch weiteren Herausforderungen zu stellen, ist hier aber sehr gut aufgestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Sie haben seit Jahren den Vorstand unterstützt und so die Nationalbank vor den Wirren der Kapitalmarktkrisen zumindest mit bewahrt.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Nationalbank darf sich glücklich schätzen, über Jahre kontinuierlich eine solche Anzahl renommierter Persönlichkeiten im Aufsichtsrat zu besitzen. Sodass es weder in den Personen der Aufsichtsräte noch aus sonstigen bekannten Gründen etwas gegen die zur Wahl stehenden Kandidaten spricht.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder in Person des Prüfers noch gegen die Prüfungsgesellschaft Bedenken. Insbesondere wurden keine Leistungen des Prüfers außerhalb des Prüfungsauftrages erbracht. Einzig eine durch die BaFin geforderte Prüfung im Rahmen von Basel III war notwendiger Weise von den Prüfern zu erbringen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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