Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Dividende sollen von dem Konzerngewinn in Höhe von Euro 1,- je Aktie - wie im Vorjahr - Euro 0,20 je Aktie ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungsquote liegt mit 20 % deutlich unter der von der SdK geforderten Bandbreite von 40-60 %. Angesichts des stark rückläufigen Jahresergebnisses von 1,40 Euro 2013 auf 1,- Euro je Aktie 2014 kann dem Vorschlag der Verwaltung jedoch ausnahmsweise zugestimmt werden, um das Unternehmen in seiner Eigenkapitalbasis zu stärken. Bgzl. des aktuellen KGV ergibt sich eine Rendite von ca. 1,5 %, die noch als kapitalmarktkonform bezeichnet werden kann. Die SdK wird jedoch für die Zukunft eine höhere Ausschüttungsquote fordern.

 

TOP 3

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die Ziele, die sich der Vorstand für das abgelaufene Jahr gesetzt hat, nicht vollständig erreicht werden konnten, spricht angesichts des im generellen positiven Geschäftsverlaufs nichts gegen eine Zustimmung. Zu berücksichtigen war, dass ein Vorstandsmitglied im Frühjahr 2014 ausschied, da es zwischen diesem Vorstandsmitglied sowie dem Aufsichtsrat und anderen Vorstandsmitgliedern zu unterschiedlichen Ansichten über den weiteren Geschäftsverlauf gekommen war.

 

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist bis auf einen Punkt (Zusammensetzung) aussagestark. Die Kontrolltätigkeiten sind erkennbar und offensichtlich gegenüber dem Vorjahr intensiviert worden.

 

TOP 5

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den Kauf eigener Aktien grundsätzlich ab, insbesondere wenn der Verwendungszweck – wie hier - nicht auf deren zeitnahe Einziehung beschränkt ist. Nach Ansicht der SdK ist die Etablierung eines Handelsbestandes vom Prinzip her kritisch zu sehen. Das Risiko der Kursentwicklung kann u. U. zu Lasten des Unternehmens gehen.

Außerdem kann dieser zurückgekaufte Aktienbestand – bedingt durch Insiderwissen des Vorstandes -fehlgenutzt werden. Da im Übrigen nicht zu vermuten steht, dass der Hauptaktionär, der gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, sich nicht darauf einlassen könnte, seinen über 50 % Aktienbesitz zum Erwerb zur Verfügung zu stellen, kann eine Machtkonzentration befürchtet werden, wenn der Erwerb zu Lasten von Aktionären mit kleineren Beteiligungsquoten vom Handel am Kapitalmarkt abgezogen wird.

 

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die SdK PWC grundsätzlich für die Vornahme von Abschlussprüfungen als geeignet ansieht, wird eine Wiederwahl abgelehnt, da der Anteil der sonstigen Honorare an dem Gesamthonorar mit 32 % den als gerade noch unbedenklich erachteten Grenzwert von 25 % übersteigt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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