Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.07.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichtes und Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine Ausschüttung von 0,63 € bei 2,43 € Ergebnis je Aktie ist weit unterhalb des Zielkorridors von 40 bis 60%. Zwar hat die Argumentation, dass Helma ein Wachstumsunternehmen sei einiges für sich, aber bei einer Ergebnissteigerung von knapp 60ct je Aktie ist eine Dividendensteigerung um 10ct einfach zu wenig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Augenscheinlich ist alles so gelaufen, wie der Vorstand es angekündigt hat - Helma boomt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sieht ganz so aus, als hätte der AR seine Aufgabe von Beratung und Überwachung korrekt wahrgenommen.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Gemäß Geschäftsbericht S.123 entfallen mit 22T€ Steuerberatungsleistungen sowie 8T € sonstige Leistungen im Vergleich zu 67T€ Abschlussprüfungsleistungen wiederum mehr Nicht-Prüfungsleistungen an als von der SdK toleriert. Die SdK fordert, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers uneingeschränkt gewährleisten zu können, dass die Steuerberatungs- und sonstigen Beratungsleistungen nicht mehr als 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen. Demnach ist TOP 5 abzulehnen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wie im letzten Jahr, wenn auch \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"nur\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" die Anpassung auf aktuelle Aktienzahl: Solange bei der Dividendenauskehrung nicht der von der SdK angestrebte Korridor (siehe TOP 2) erreicht wird, sollten liquide Mittel für das operative Geschäft verwandt oder ausgekehrt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wie im letzten Jahr, wenn auch \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"nur\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" die Anpassung auf aktuelle Aktienzahl: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage vor. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel, zumal die SdK insbesondere einer Sacheinlageoption von bis zur Hälfte des Grundkapitals aufgrund von zu hohen Bewertungsspielräumen und der damit erhöhten Unsicherheit bezüglich der Werthaltigkeit sehr skeptisch gegenübersteht.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wie im letzten Jahr, wenn auch \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"nur\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" die Anpassung auf aktuelle Aktienzahl: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von WSVen im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor, wobei das Bezugsrecht weitestgehend gewahrt bleiben soll. Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag dennoch ab, da der Umfang von 50% das gesetzliche Maximum darstellt. Die SdK trägt derartige Beschlussvorschläge nur bis zu 25% des Grundkapitals mit, für umfangreichere Kapitalmaßnahmen sollte eine Hauptversammlung einberufen werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.