TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung:Bechtle erhöht die Ausschüttung um 9% auf € 1,20. Da 2014 das Ergebnis um 20% anstieg, verringerte sich die Ausschüttungsquote von 36% auf 33%. Bei einer EK-Quote von 55% und einer hohen Netto Cash Position wäre eine höhere Ausschüttung jederzeit zu rechtfertigen. Allerdings wächst Bechtle nach wie vor sehr schnell und braucht eine steigende Liquidität um das Wachstum finanzieren zu können, aber auch um Marktchancen kurzfristig wahrnehmen zu können. In der Vergangenheit hat sich dieser konservative Ansatz für die Aktionäre ausgezahlt. Deshalb ist die Ausschüttungsquote von 33% noch akzeptabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Das Ergebnis stieg deutlich an und die Vorhersagen wurden in einem recht schwierigen Umfeld übertroffen. Bechtle hat Marktanteile gewonnen und ist strategisch gut positioniert um weiteres Wachstum zu generieren und die hochgesteckten Ziele für 2020 zu erreichen. Der rasante Ausbau des Unternehmens, das alle Mitarbeiter vor Herausforderungen stellt, wurde gut gemeistert.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Bechtle ist strategisch gut positioniert. Das Unternehmen ist auf Kurs um die langfristigen Ziele zu erreichen. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten sowie seiner beratenden Funktion nachgekommen zu sein,
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Ernst & Young prüft die Bechtle AG seit dem Börsengang. Gem. der Vorschrift des § 319a I Nr. 4 HGB findet spätestens alle 7 Jahre ein Prüferwechsel statt. Ein solcher interner Wechsel wurde 2014 durchgeführt. Das Grundhonorar der Prüfung fiel leicht von € 480 Tsd. auf € 473 Tsd. und ist der Größe des Unternehmens durchaus angemessen. Die sonstigen Leistungen von € 150 Tsd entsprechen 31% der Prüfkosten und überschreiten damit die von der SdK gesetzte Grenze von 25% deutlich, ab der die Unabhängigkeit der Prüfung in Frage gestellt ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Zustimmung Begründung: Der Erwerb eigener Aktie ist auf 10% des GK beschränkt und bietet dem Unternehmen zusätzliche Flexibilität. Allerdings zieht die SdK eine Dividendenzahlung dem Rückkauf vor. TOP 7 Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Auch bei einem 3-köpfigen Vorstand, bei dem zwar auch ohne individualisierte Offenlegung der einzelnen Bezüge die Höhe der Vergütung pro Vorstandsmitglied abgeschätzt werden könnte, besteht die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen auf eine individuelle Offenlegung.
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