Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.01.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2014, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013/2014) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund des eingebrochenen Geschäfts mit Russland, Ukraine und der Türkei konnten die ursprünglichen Ziele einer Umsatzverbesserung und
einer realen Verbesserung des Betriebsergebnisses nicht erreicht werden. Dies hat die Gesellschaft etwa Mitte 2013 avisiert. Die Verbesserung des operativen Betriebsergebnisses von 132 Mio. € auf 155 Mio. € ist auf außerordentliche Faktoren zurückzuführen. Das Unternehmen hat die nicht mehr benötigte Immobilie aus der ehemaligen Fertigung in Singapur verkauft. Zusammen mit weiteren außerordentlichen Aufwendungen belief sich der saldierte positive Sondererlös auf rd. 20 Mio. €. Da sich das Periodenergebnis vor diesem Hintergrund von 88 Mio. € auf 104 Mio. € erhöht und die Gesellschaft grundsätzlich 50% des Ergebnisses ausschüttet, hat das für die Aktionäre den positiven Effekt, dass sich die Dividende von 1,48 € je Aktie auf 1,75 € je Aktie erhöht. Daher kann der Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt werden.
 
 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. In Deutschland konnte das Geschäft um 4% ausgeweitet werden. In Asien/Pazifik/Afrika konnte eine Steigerung um 6% erreicht werden und in Amerika erhöhte sich der Umsatz sogar um 11%. Allerdings ging das Geschäft in Europa (ohne Deutschland) um 6% zurück. Das lag vor allem an den oben genannten Einbruch des Geschäfts mit Russland, der Ukraine und der Türkei.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch der  Wettbewerber NCR im 3. Quartal 2013 schwierige makroökonomische Bedingungen reklamiert und eine Ergebnisverschlechterung avisiert hat. Im Vergleich zu den Wettbewerbern NCR und Diebold schneidet Wincor Nixdorf AG insgesamt besser ab.


Vor diesem Hintergrund kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden.
 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ohne Vorlage des Geschäftsberichtes zu beurteilen hat der Aufsichtsrat ordentliche Arbeit geleistet.
Wir gehen davon aus, dass der Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht diesen Eindruck bestätigen wird und stimmen mit diesem Vorbehalt der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zu.
 

  

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der Geschäftsbericht noch nicht vorliegt, können wir die Arbeit des Abschlussprüfers nur aufgrund der bisherigen Erfahrungen, die positiv waren, beurteilen. Davon ausgehend, dass der aktuelle Bericht diesen Eindruck bestätigen wird, stimmen wir mit diesem Vorbehalt der Wiederwahl des Abschlussprüfers zu.
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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