Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor eine Dividende in Höhe von 3,00 € sowie eine Sonderdividende von 1,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Dies entspricht einer Dividendenerhöhung um 41,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernergebnis beläuft sich auf respektable 52%. Somit wird das Aktionariat angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt. Die Dividendenrendite liegt bei guten 4,3%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 wiederum sehr erfolgreich gearbeitet. Das Rekordergebnis aus 2013 konnte nochmals um 10,1% auf 985 Mio. € gesteigert werden. Und trotz der Stärkung des Eigenkapitals um 28,2% konnte die Eigenkapitalrendite nahezu unverändert mit 14,7% auf ansehnlichem hohem Niveau gehalten werden (Vorjahr 15,0%).

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat wiederum den Vorstand bei wesentlichen Entscheidungen gut beraten und kontrolliert und somit seinen Beitrag zum erfolgreichen Geschäftsjahr 2014 geleistet. Der Aufsichtsrat wird zwar stark durch den Talanx-Konzern repräsentiert und beeinflusst, jedoch werden die Interessen der Privatanleger durchaus gewahrt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK vertritt die Ansicht, dass die Sinnhaftigkeit nicht gegeben ist, wenn ein Unternehmen sich von der Hauptversammlung zum einen den Erwerb von eigenen Aktien und zum anderen Ermächtigungen zu Kapitalerhöhungen genehmigen lässt. Des Weiteren ist nach Meinung der SdK die Ausschüttung einer Sonderdividende wie für das abgelaufene Geschäftsjahr in Zukunft ebenfalls weitaus attraktiver und sinnvoller als der Rückkauf von eigenen Aktien. Auch die Verwendung von Aktien als Akquisitionswährung erachtet die SdK aufgrund von Bewertungsrisiken und erfahrungsgemäß überhöhten Kaufpreiszahlungen als nicht sinnvoll.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt generell den Einsatz von Derivaten als Instrument ab.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur wahlweisen Begebung von Wandel- und Optionsanleihen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 10

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Gewinnschuldverschreibungen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit zur Verbindung mit Wandlungs- und Optionsrechten oder Wandlungspflichten, der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 10

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Genussrechten, gegebenenfalls mit der Möglichkeit zur Verbindung mit Wandlungs- und Optionsrechten oder Wandlungspflichten, der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 10

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung von Wandel- und Optionsanleihen, Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten und Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten und Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Kapitalvorratsbeschluss über die Schaffung eines bedingten Kapitals, um die Ermächtigungen in den TOP 7 bis 9 zu bedienen, ist aus Sicht der SdK abzulehnen.

Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse, die das Volumen von über 25% des Grundkapitals überschreiten, generell ab. Die Verwaltung schlägt hier jedoch vor, das Grundkapital um bis zu 50% erhöhen zu können. Bei einem so großen Einschnitt in die Eigentumsstruktur des Unternehmens verlangt die SdK eine der Hauptversammlung vorgelegte Beschlussvorlage, bei dem die Eigentümer im konkreten Fall über die Sinnhaftigkeit einer Kapitalerhöhung abstimmen können.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Erneuerung des genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung der Satzung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor das genehmigte Kapital bis zum 5. Mai 2020 um bis zu 60.298.567 €, was einem Grundkapital von bis zu 50% entspricht, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erneuern. Die SdK lehnt wie auch bereits bei TOP 10 Vorratsbeschlüsse, die die Grenze von 25% des Grundkapitals überschreiten, generell ab. Auch hier bedarf es einer der Hauptversammlung konkret vorgelegten Beschlussvorlage.

Des Weiteren lehnt die SdK eine Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien gegen Sachleistungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bis zu 20% des vorhandenen Grundkapitals ab. Auch unabhängig der Größenordnung sieht die SdK Kapitalerhöhungen gegen Sachleistungen überaus kritisch an, da hohe Bewertungsspielräume und damit Aspekte der Werthaltigkeit gefährdet werden.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Verwendung eines Teils des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen und entsprechende Änderung sowie weitere Anpassung der Satzung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell ist gegen die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft nichts einzuwenden. Jedoch ohne Zustimmung zum genehmigten Kapital aus TOP 11 kann auch kein Teil von diesem für Mitarbeiteraktien verwendet werden.

 

 

TOP 13
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der 100prozentigen Tochter International Insurance Company of Hannover SE.

 

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.