Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2014



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011


Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 3
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Jahre 2010, 2011 und 2012 erst jetzt vorgelegt. Damit hat er die Fristen für die Erstellung und Feststellung bei Weitem überschritten, so dass eine Entlastung mangels zeitnaher Information der Anteilseigner und des Kapitalmarktes nicht in Betracht kommt. Der nunmehr fällige Jahresabschluss 2013 wird ebenfalls nicht vorgelegt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

 

Ablehnung

 

Begründung: s.o.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

 

Ablehnung

 

Begründung: s.o.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand nicht zur rechtzeitigen Erstellung des Geschäftsberichtes der Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 gedrängt.

 

Zudem hat der Aufsichtsrat seine Kompetenzen überschritten und den Jahresabschluss durch eine dem  Aufsichtsvorsitzenden nahestehende Kanzlei aufstellen lassen, weil dem von ihm berufenen Vorstand die Kompetenz fehle. Zudem hat er eine Person zum Vorstand bestellt, der die erforderliche Eignung nach eigenem Bekunden nicht hat.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

 

Ablehnung

 

Begründung: s.o.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

 

Ablehnung

 

Begründung: s.o.

 

 

TOP 10
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat massiv seine Aufsichtspflichten verletzt (s.o.). Da allerdings auch weitere Verletzungen zu befürchten stehen, sind die Wahlvorschläge der Verwaltung abzulehnen, da es sich um die Personen des derzeitigen Aufsichtsrates handelt. (siehe auch TOP 11)

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über eine Sondervergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen Beraterverträge zwischen Aufsichtsräten und der Gesellschaft, da andernfalls die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder nicht gewährleistet ist.

Darüber hinaus ist das Check and Balance System empfindlich gestört, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende den Vorstand bei der Erstellung des Geschäftsberichtes unterstützt und hierfür Geld neben seiner Aufsichtsratsvergütung erhält.

Grundsätzlich ist es gesetzlich vorgesehen, dass der Vorstand den Jahresabschluss aufstellt. Der Aufsichtsrat soll den aufgestellten und durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss nach einer eigenen Prüfung und Befragung des Prüfers feststellen. Die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers aus einer dem Aufsichtsratsvorsitzenden nahestehenden Kanzlei zur Aufstellung der Geschäftsberichte stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Aktienrecht dar, dass einer Vergütung nicht zuzustimmen ist. Auch die Argumentation, dass der Geschäftsführung die Kompetenz fehle, ändert nichts daran. Denn der Aufsichtsrat hat dafür Sorge zu tragen, dass der Vorstand die Kompetenz hat.

 

 

 

TOP 12
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Wirtschaftsprüfer haben die Kompetenzüberschreitung nicht einmal in dem Bestätigungsvermerk erwähnt, obwohl die Gesetzesverletzung des Aktienrechtes evident ist. Damit sind erhebliche Zweifel angebracht, dass die Wirtschaftsprüfer tatsächlich die Gesellschaft ordentlich prüfen und über ihre Feststellungen im Bestätigungsvermerk berichten.

 

 

TOP 13
Genehmigtes Kapital

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht die Schaffung eines Kapitalvorratsbeschlusses von 50% des Grundkapitals mit ebenso großer Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses vor. Die SdK trägt unter Zusammenrechnung aller Kapitalvorratsbeschlüsse Vorratskapitalia mit Bezugsrecht bis zu maximal 25%, ohne Bezugsrecht bis zu maximal 10% mit. Diese Werte sind hier erheblich überschritten.

 

 

TOP 14
Beschlussfassung über die Anpassung von § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Beschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass es keine Differenzierung zwischen dem Bundesanzeiger und dem elektronischen Bundesanzeiger mehr gibt. Damit handelt es sich hier um eine redaktionelle Änderung der bestehenden Satzung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.