Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Umweltrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Vom Bilanzgewinn sollen 94,64% an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die SdK begrüßt diese Ausschüttungspolitik.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch im Geschäftsjahr 2013 war die Umweltbank dank einer nachhaltigen und soliden Geschäftspolitik des Vorstandes wieder sehr erfolgreich.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats und die vorliegenden guten Geschäftszahlen 2012 lassen darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Vergütung des Umweltrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Bank sieht ihre Aufgabe in der Förderung von sinnvollen Umweltprojekten. Daher erfüllt der in der Satzung verankerte Umweltrat bei der Umweltbank eine wichtige Funktion: Er überprüft turnusmäßig die ökologische Entwicklung der Bank und berät den Vorstand zu wichtigen Umweltfragen. Im Hinblick darauf, dass der Umweltrat das ökologische Pendant zum Aufsichtsrat darstellt und er bei der Umweltbank einen hohen Stellenwert hat, ist ein Tagungshonorar von € 1.500 pro Sitzung für die drei Mitglieder akzeptabel.

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorgesehen. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Neuwahl der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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