Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und  des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2014.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Enthaltung

 

Begründung: Bei in etwa unverändertem Umsatz weist der Konzern deutlich schlechtere Cashflow- und Ergebniszahlen (bei Berücksichtigung der geänderten Abschreibungspolitik auch im operativen Ergebnis) bei gestiegener Pensions- und Nettofinanzverschuldung und korrespondierend zu niedriger Eigenkapitalquote aus. Die ursprüngliche Ergebnisprognose wurde verfehlt. Dividendenausfall und negativer Total Shareholder Return runden das Bild ab. Positiv ist das Bemühen um (Personal)Kostensenkungen im Wettbewerb mit Golf-Airlines und Billigfliegern zu werten, was zu ergebnisbelastenden Streiks ohne durchschlagende Lösung struktureller Probleme geführt hat. Erfreulich stabil haben sich ferner die Service-Gesellschaften (Lufthansa Technik und LSG Sky Chefs) entwickelt. Auch die neuen Joint Ventures mit Air China und All Nippon Airways im Frachtbereich sieht die SdK positiv. Insgesamt ist der Vorstand unter dem neuen Vorstandsvorsitzenden Spohr zu wenig an der Generierung von Shareholder Value ausgerichtet, was aus Sicht der SdK langfristig sogar den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnte.

Wir lassen keinen Zweifel daran, dass die Enthaltung im Rahmen eines abgestuften Verfahrens als Warnschuss vor einer möglichen Nichtentlastung zu verstehen ist.

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Enthaltung

 

Begründung:Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines Berichts seine Kontrollaufgabe erfüllt. Allerdings muss sich auch der Aufsichtsrat bei der Kontrolle des Vorstands stärker um die Verbesserung des Unternehmenswertes kümmern und diesen nicht in einem möglicherweise falsch verstandenen „Stakeholder-Ansatz“ aus dem Blick verlieren.

Wir lassen keinen Zweifel daran, dass die Enthaltung im Rahmen eines abgestuften Verfahrens als Warnschuss vor einer möglichen Nichtentlastung zu verstehen ist.

 

 

TOP 4
Ergänzungswahl für ein Mitglied des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Sturm ist sicherlich geeignet den Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG sinnvoll zu ergänzen. Bei den von Herrn Sturm bereits wahrgenommenen Aufsichtsratsmandaten handelt es sich zudem lediglich um Konzernmandate in Berufsausübung, so dass hier die Grenze einer angemessenen Mandatswahrnehmung aus Sicht der SdK nicht überschritten werden sollte.

 

 

TOP 5
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals A und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung:Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung eines  auslaufenden Genehmigten Kapitals gegen Bar- und Sacheinlagen im Gesamtumfang von etwa 47% des aktuellen Grundkapitals vor, davon 20% unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage. Dieses ist aus Sicht der SdK zu umfangreich und verbleibt knapp unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 50% des Grundkapitals. Die SdK hält diesbezüglich 25% gegen bar und mit Bezugsrecht sowie 10% gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss für maximal genehmigungsfähig. Größere Kapitalmaßnahmen, insbesondere Sacheinlagen, sollten nach Auffassung der SdK nicht über Vorratskapitalia, sondern über eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung für den konkreten Einzelfall abgewickelt werden. Vorratskapitalia sollten nur der Arrondierung und nicht der exzessiven Erweiterung resp. Veränderung der Vermögensbasis und Aktionärsstruktur dienen.

 

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts der Cashflow- und Ertragssituation, der geringen Eigenkapitalquote und der Nichtzahlung einer Dividende an die Aktionäre verbietet sich jegliche Diskussion über den Ankauf eigener Aktien. Diesen sieht die SdK grundsätzlich selbst bei vertretbarer Ausstattung mit Vorratskapitalia (Bedingte und Genehmigte Kapitalia) ohnehin nur als reine Ergänzung zu einer hier nicht gegebenen auskömmlichen Dividendenauskehrung in Höhe etwa der Hälfte des Konzernjahresüberschusses.

 

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten

 

Ablehnung

 

Begründung: Unabhängig von der Frage der Sinnhaftigkeit von Aktienrückkäufen (siehe auch TOP 6) sieht die SdK den Einsatz von Derivaten beim Rückkauf kritisch, da hierdurch der verbotenen Handel in eigenen Aktien befördert werden könnte.

 

TOP 8
Zustimmung zum Neuabschluss eines Beherrschungsvertrags und zur Änderung des bestehenden Gewinnabführungsvertrags jeweils zwischen der Gesellschaft und der Delvag Luftfahrtversicherungs-Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Neuregelung der Vertragsbeziehungen zur Delvag infolge von geänderten Regulierungsanforderungen ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegenüber dem Vorjahr hat sich bei den aus Sicht der SdK zu opulenten, unabhängigkeitsgefährdenden Beratungsgebühren strukturell nichts geändert; deren Gesamtbetrag fiel sogar noch höher als im Vorjahr aus. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung den vollständigen Verzicht des Abschlussprüfers auf die Erbringung von Beratungsleistungen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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