TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2013 Zustimmung Begründung: Der komplette Bilanzgewinn wird an die Aktionäre ausgeschüttet. Die Cashposition des Unternehmens mit liquiden Mitteln von über 70 Mio. € erlaubt diese Vollausschüttung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Zwar konnte noch nicht an Ertragsniveaus der Vergangenheit angeknüpft werden. Die Situation Im Gesamtunternehmen und vor allem im Vertrieb hat sich aber sehr positiv entwickelt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Zwar wurden keine großen neuen Impulse gesetzt, neue Risiken wurden jedoch nicht eingegangen, alte Risiken bereinigt. Einer Umsetzung der Empfehlungen des DCGK entzieht sich die OVB u.a. durch „Explain“ bei den Themen „Diversity“ und Aufsichtsratsvergütung, Verzicht auf variable Vergütung bzw. mittelfristige Orientierung dieser Vergütung, weshalb keine Entlastung erteilt werden kann TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die sonstigen Leistungen liegen mit 94 T€ zwar über den 25 % der SdK-Empfehlung für Abschlussprüferleistungen als %-Anteil von den Abschlusskosten. Diese Leistungen betreffen aber fast ausschließlich die freiwillige Prüfung der Quartalsabschlüsse. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der OVB Holding AG und der OVB Vermögensberatung AG Zustimmung Begründung: Umsetzung neuer rechtlicher Vorschriften und mehr Transparenz in der Unternehmensführung. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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