TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung Begründung: Der Bilanzgewinn von 4.3m EUR soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die SdK fordert eine Ausschüttung zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses, der in diesem Jahr 350 TEUR beträgt. Die Gesellschaft ist schuldenfrei und verfügt über fast 7m EUR liquide Mittel bei einer Bilanzsumme von 9m EUR, so dass nichts gegen eine Ausschüttung spricht TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ordentliche Arbeit geleistet, der Gewinn hat sich zwar wegen geringerem Projektaufkommen reduziert, die Auftragslage ist aber weiterhin gut. Die Gesellschaft ist (zu) solide aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist angesichts der Größe der Gesellschaft angemessen ausführlich. Wünschenswert wäre eine Auflistung der zustimmungspflichtigen Angelegenheiten sowie Ausführungen über den Umgang mit Interessenskonflikten bei der Vergabe von Aufträgen innerhalb der KHD-Gruppe. Außerdem wird zu hinterfragen sein, wie der AR-Vorsitzende Salo den Vorstand Quellmalz kontrolliert, der gleichzeitig sein Vorstandskollege bei der Muttergesellschaft ist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen eine Wahl des Abschlussprüfers Warth&Klein Grant Thornton. Der Abschlussprüfer hat laut Geschäftsbericht im vergangenen Jahr keine weiteren Dienstleistungen abgerechnet.
TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderungen haben hauptsächlich formale Gründe. So wird das Wort \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"elektronisch\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" in Bezug auf den Bundesanzeiger gestrichen, die Umschreibung von Namensaktien in der Woche vor der Hauptversammlung ausgeschlossen und die Einzelverbriefung von Anteilen ausgeschlossen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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