Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: In der Vergangenheit sind im Management der COR& FJA AG einige gravierende Fehlentscheidungen getroffen worden. Mit dem Vorstandswechsel in 2013 wurde allerdings ein Turnover bezüglich der Unternehmensstrategie herbeigeführt. Die Verschmälerung und Fokussierung auf das eigentliche Kerngeschäft ist aus Sicht der SdK ein richtiger und notwendiger Schritt, der vom Vorstand, insbesondere in Person von Herrn Dr. Hofer, in 2013 maßgeblich angestoßen wurde.

Daher ist ihm Entlastung zu erteilen. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung                                                 

 

Begründung: Soweit uns bekannt, ist der AR im Geschäftsjahr 2013 seinen Kontroll- und Überwachungspflichten in ausreichender Form nachgekommen. Die Teilnahme an Sitzungen war nahezu immer vollständig. Außerdem hat der AR die wichtigen Entscheidungen zur Restrukturierung des Unternehmens mitgetragen, welche wir als sehr sinnvoll und unbedingt notwendig erachten.

 

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft in 2014 zum ersten Mal für die COR & FJA AG. Diesen Wechsel begrüßen wir im Sinne der Unabhängigkeit sehr und stimmen der Wahl daher zu.

 

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich steht die SdK der Wahl eines Vorstandsmitglieds direkt im Anschluss an seine Amtszeit kritisch gegenüber. In diesem Fall ist der Sachverhalt jedoch ein anderer. Hr. Dr. Christian Hofer war bereits vor seinem Posten als CEO der Gesellschaft im Aufsichtsrat tätig. Die Arbeit als Vorstandsvorsitzender war von Beginn an auf diese kurze Zeit beschränkt und Hr. Dr. Hofer hat das Amt nur vorübergehend übernommen, um die Firma aus der Krise zu holen. Daher ist der Wahl in diesem speziellen Fall zuzustimmen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderung betreffend die Umfirmierung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Umfirmierung der Gesellschaft in msg life AG wird als sehr sinnvoll angesehen. Durch diese Umfirmierung wird der Bezug zur msg group GmbH deutlicher als bisher und daraus resultierende Image Vorteile können besser genutzt werden. Dieser Schritt unterstreicht zudem den Effekt des kompletten Turnovers der Gesellschaft und gibt ein positives Signal nach außen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Grund des geplanten Aktienrückkaufs erschließt sich nicht vollständig. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens ist durch die vergangenen Krisenzeiten kräftig gesunken. Aus Sicht der SdK ist es nicht sinnvoll die Liquidität in Anbetracht der momentanen Situation noch weiter zu senken. Daher ist der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien abzulehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.