TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2013, des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 30. September 2013, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/2013 Ablehnung Vor dem Hintergrund des negativen Konzernergebnisses sowie der vorgenommenen Kapitalverstärkung sowie unter Würdigung des Aspekts der Dividendenkontinuität stimmt die SdK gegen den Beschlussvorschlag, vor allem mit Blick auf die Sonderdividende. Die SdK kann sich allenfalls eine Auskehrung von 0,11 € je Aktie zur Sicherung der Ausschüttungskontinuität vorstellen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Zustimmung Zwar ist das operative Ergebnis noch nicht positiv. Dies ist allerdings börsenkonjunkturell bedingt und dem Vorstand nur eingeschränkt anzulasten. Die angekündigten Einsparungsziele wurden deutlich erreicht. Auf Seite 45 des Geschäftsberichts werden mögliche Risiken aus offenbar gemeinsam mit HSBC Trinkaus durchgeführter Geschäftstätigkeit angesprochen. HSBC Trinkaus ist Ankeraktionärin der Sino AG. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung gebeten, diese Geschäftstätigkeit zu erläutern, um mögliche Nachteile aus Interessenkonflikten zulasten von Minderheitsaktionären auszuschließen. Unter der Annahme, dass vorstehender Gesichtspunkt zufriedenstellend beantwortet wird und da im Übrigen keine widersprechenden Gesichtspunkte erkennbar sind, ist der vorgeschlagenen Entlastung zuzustimmen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Zustimmung Soweit für die SdK ersichtlich hat der Aufsichtsrat seine Überwachungsaufgaben erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung Gegen den Beschlussvorschlag bestehen seitens der SdK grundsätzlich keine Bedenken. Nichtsdestotrotz wird die SdK Höhe und Art der „anderen Bestätigungsleistungen“ hinterfragen. TOP 6 Beschlussfassung über die angemessene Begrenzung variabler Vergütungsbestandteile Zustimmung Die Begründung des vorgeschlagenen Vergütungsmodells ist maßvoll und nachvollziehbar. Die seitens der Schutzgemeinschaft insoweit erhobenen Forderungen werden weitestgehend erfüllt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die beiden Vorstände ohnehin erheblich als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt sind und daher eine Teilauszahlung der variablen Vergütung in Aktien nicht erforderlich erscheint. Ferner fällt ins Gewicht, dass die Vorstände aktuell hinsichtlich ihrer Vergütung Verzichte erklärt haben, weil deren bisherige Vergütungsabrede den nun eingetretenen Sondereffekt im Geschäftsergebnis nicht angemessen berücksichtigen konnte. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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