TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2013 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende wurde verdient. Der starke Free Cashflow führt zu einem hohen Barmittelbestand, der durchaus eine wesentlich höhere Dividende machbar erscheinen ließe. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Zwar hat wiederum ein Vorstand der ehemaligen Info AG nach kurzer Zeit bei QSC das„ Handtuch geworfen“. Dennoch muss dem komplett neuen Gesamtvorstand gute Arbeit attestiert werden. Trotz Umsatzstagnation wurde das Ergebnis je Aktie von 0,15 auf 0,19 € signifikant gesteigert. Die Börsenkursentwicklung der QSC-Aktie gehörte nach langer Zeit wieder zu den besten im TecDAX. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Umbau der QSC in ein kombiniertes ITK-Unternehmen ist auch für den Aufsichtsrat wegen der Erweiterung des Geschäftsmodells ein nicht unbeträchtliches Erfolgsrisiko. Der QSC Aufsichtsrat hat den Vorstand nach Ansicht der SdK mit der richtigen Mischung aus Kontrolle und Beratung im Aktionärsinteresse geführt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Zwar liegen in 2013 die sonstigen Leistungen mit knapp 38 % über den 25%, den die SdK für Beratungs- und sonstige Leistungen festsetzt. Bei QSC waren dies zu 2/3 Leistungen im Zusammenhang mit der DPR-Prüfung, die übrigens ohne Beanstandungen abgeschlossen werden konnte. TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung Begründung: Es handelt sich bei allen Änderungen um Modernisierungen, nicht jedoch um wesentliche Inhaltänderungen wie z.B. Änderung des Geschäftszwecks. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|