Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2013 nebst den jeweiligen Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

  

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen konnte keinen positiven Konzernüberschuss erzielen, sondern musste einen Verlust von 7,4 Mio. Euro hinnehmen. Eine Dividendenausschüttung würde die Bilanzrelationen schwächen und wäre damit nicht im Sinne des Aktionariats.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verlust begründet sich insbesondere mit dem Wegbrechen des Solar-Geschäfts und der schwachen Halbleiterkonjunktur. Es sind somit eher Branchen- als unternehmensspezifische Probleme im Vordergrund. Der Vorstand hat Gegenmaßnahmen eingeleitet und transparent kommuniziert.  

  

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist er seiner Überwachungsfunktion nachgekommen. Er hat den Vorstand konstruktiv bei der Überwindung der operativen Probleme unterstützt.

  

TOP 5
Wahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwei der vorgeschlagenen Aufsichtsräte sind bereits Mitglieder des Gremiums und haben gute Arbeit geleistet. Der neu vorgeschlagene Aufsichtsrat ist Professor und einschlägig in den von PVA Tepla verwendeten Technologien. Insofern ist er eine gute Ergänzung.  

 

TOP 6
Beschlussfassungen über die Zustimmung zum Abschluss von vier Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Organschaftsverträgen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es geht um einen dynamischen Verweis auf § 302 AktG. In den Organschaftsverträgen soll dieser Paragraph in seiner „jeweils gültigen Fassung“ gelten. Diese gesetzlichen Änderungen sind notwendig und dienen auch der steuerlichen Optimierung.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu drei Organschaftsverträgen und drei Betriebspachtverträgen 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen plant die Umsetzung einer Holding-Struktur durch vollständige Ausgliederung der heute in der AG betriebenen Geschäfte. Die neuen Tochtergesellschaften sollen nach Produktgruppen aufgestellt werden. Ziel ist eine schlankere sowie schlagkräftigere Aufstellung der Gruppe. Am eingegangenen operativen Risiko ändert sich nichts. Diese Neuorganisation der Unternehmensstruktur erscheint auch aus Sicht der SdK nach den bisherigen Erkenntnissen durchaus sinnvoll und damit zustimmungswürdig.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Ebner Stolz prüft die PVA seit 2008. Ein Wechsel (interne Rotation) beider Unterzeichner des Bestätigungsvermerks ist dabei für die nächste Abschlussprüfung fest eingeplant. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG wird von der PVA lediglich als reiner Abschlussprüfer eingesetzt. Es bestehen damit keine weiteren Geschäftsbeziehungen wie beispielsweise in Form von Steuerberatungsleistungen oder sonstigen Leistungen. Damit ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleistet. Diese Trennung von Abschlussprüfung und weiteren Beratungsleitungen ist aus Sicht der SdK vorbildlich.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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