Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird nach 0,00 € im Vorjahr auf 0,27 € angehoben. Damit werden 73 % des Konzerngewinns ausgeschüttet und die Aktionäre wie angekündigt angemessen am Erfolg der Gesellschaft beteiligt.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung:Die Ziele wurden in jedem der drei Geschäftsfelder übererfüllt. Durch die Zusammenarbeit mit Wikifolio ist die Gesellschaft sehr gut für die Zukunft aufgestellt.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung:Die seit ca. 3 Jahren prüfende Abschlussprüferin kann wiedergewählt werden. Zweifel an Qualität und Unabhängigkeit der Prüfungsleitung sind nicht ersichtlich, insbesondere da die Gesellschaft keine sonstigen Beratungsleitungen in nennenswertem Umfang erbringt.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung:Der Wiederwahl von Herrn Schult sowie der Neuwahl der Herren Schwartzkopf und Willius zu Aufsichtsräten wird zugestimmt, da die Herren hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar scheinen. Eine persönliche Vorstellung der neuen Mitglieder auf der HV wird erbeten.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung einer konzernweit auf 200 % der fixen Vergütung erhöhten Obergrenze für die variable Vergütung gemäß § 25a Abs. 5 KWG

 

 

Zustimmung

 

Begründung:Da die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft in der Vergangenheit sehr volatil verlaufen war und auch zukünftig schwer prognostizierbar bleiben wird, erscheint eine entsprechend variable Vergütung sinnvoll. In der Vergangenheit haben die Personalkosten auch entsprechend geatmet, wodurch die Gesellschaft sogar in schlechten Jahren einen Verlust vermeiden konnte. Insbesondere für die Vergütung der einzelnen Händler erscheint eine größere Flexibilität in der variablen Vergütung sinnvoll. Es ist jedoch zu kritisieren, dass der Vorstand seine Vergütung nicht individuell offenlegt. Es bleibt daher kritisch zu hinterfragen wie hoch der variable Anteil an der Gesamtvergütung in den letzten Jahren war.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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