Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung


Begründung: Die Dividende soll erneut auf jetzt 1,45 € (Vj. 1,35 €) angehoben werden. Dies entspricht 78 % vom Konzerngewinn und liegt damit deutlich über dem von der SdK Geforderten. Die Relation zum - für den Konzern wichtigeren - free cash flow liegt bei gut 72 % und damit innerhalb des von der Gesellschaft vorgesehenen - und im vergangenen Jahr erst angehobenen - Korridors von 50-75 % des FCF. Die Ausschüttungssumme ist verdient und der Gesellschaft bleibt genügend Liquidität für weiteres Wachstum.

 

 TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung


Begründung: 2013 war ein glänzendes Jahr. Die bereits sehr guten Zahlen der beiden Vorjahre wurden erneut erreicht oder übertroffen. So stieg der Umsatz erneut um 3,5 %, das Konzernergebnis sogar überproportional um fast 38 %. Der für das Unternehmen wichtige free cash flow erreichte mit 256 Mio. € ebenfalls fast wieder das Rekordniveau des Vorjahres (260 Mio.). Die Strategie zu höherwertigen Kunden wurde erfolgreich fortgesetzt.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung
 

Begründung: Der auf der chaotischen HV 2012 neu gewählte Aufsichtsrat widerlegt auch im 2. Jahr seiner Bestellung die damaligen Zweifel und arbeitet weiterhin professionell. Er stellt mögliche Indivdualinteressen hinter die Konzernprioritäten und bietet dem Vorstand eine gute Unterstützung bei dessen Arbeit. 4 Sitzungen und eine Telefonkonferenz zeigen, dass sich der AR regelmäßig mit den wesentlichen Aufgaben des Unternehmens befasst hat. Ein guter, ausführlicher AR- und CG-Bericht runden den positiven Eindruck ab. Die Sitzungsgelder und variablen Bestandteile der AR-Vergütung werden in der HV allerdings kritisch angesprochen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung
 

Gegen den Wechsel von RBS (vor 2 Jahren per Gegenantrag bestellt und im letzten Jahr erneut tätig) auf die PWC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. 
 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung


Zwar bevorzugt die SdK die Barausschüttung als Dividende gegenüber Aktienrückkäufen. Auch erscheint der vorliegende TOP als reiner Vorratsbeschluss und enthält die üblichen - weit gefassten - Möglichkeiten zur Verwendung. Dennoch kann angesichts der großzügigen und kontinuierlich gestiegenen Dividendenzahlungen und der guten Kapitalausstattung des Unternehmens dem TOP zugestimmt werden. Er hält sich an die gesetzlich möglichen Vorgaben (10 % des Grundkapitals) und beeinträchtigt nicht unangemessen die Liquiditätslage des Unternehmens oder die Interessen der Aktionäre auf angemessene Barausschüttung, vgl. TOP 2. In der HV wird aber darauf hingewiesen, dass seitens der SdK eine Einziehung der Aktien als vorrangig gegenüber den anderen Verwendungszwecken gewünscht wird.
 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung


Begründung: Die SdK lehnt die Finanzierung des Rückkaufs eigener Aktien durch derivative Finanzinstrumente generell ab.
 

  

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts unter Aufhebung der Ermächtigung vom 7. Juli 2009 sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2014 und entsprechende Satzungsänderung; Aufhebung des bedingten Kapitals 2009


TOP 8 A)

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung


Die geplante Ausgabe der gen. Schuldverschreibungen (i.H.v. bis zu 10 % des GK) kann eine sinnvolle Finanzierungsalternative u.a. mit dem Effekt einer Reduzierung der Zinsaufwendungen darstellen. Angesichts der bisherigen Entwicklung des Unternehmens (und des Aktienkurses) ist dies zu erwarten. Die zu erwartenden positiven Effekte für das Unternehmen und seine Profitabilität dürften etwaige Verwässerungen bei Ausübung überkompensieren, so dass auch ein positiver Effekt für die Aktionäre zu erwarten ist.   
 

 

a) Bedingtes Kapital 2014

 

Zustimmung


Begründung: Die bedingte Kapitalerhöhung dient zur Bedienung der ggf. nach TOP 8 A vorhandenen Gläubiger der Wandel- und Optionsschuldverschreibungen.
 

 

b) Satzungsänderung

 

Zustimmung


Begründung: Die Satzungsänderung ergibt sich aus den etwaigen Beschlüssen zu TOP 8 A.
 

c) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des bedingten Kapitals 2009

 

Zustimmung


Begründung: Das hier aufzuhebende bedingte Kapital wird durch das nach TOP 8 B a zu schaffende neue bedingte Kapital ersetzt und damit hinfällig.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.