Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft schlägt vor, 37 % des AG-Jahresüberschusses auszuschütten. Bezogen auf den Konzernjahresüberschuss beträgt die Ausschüttungsquote lediglich 31 %. Dies soll ausdrücklich Basis für eine langfristige Dividendenpolitik sein.

 

Dieser Dividendenvorschlag kann auch in einer kapitalintensiven Branche nicht zufriedenstellen. Gerade die Geduld der Aktionäre nach dividendenlosen Jahren sollte nun honoriert werden. Als Richtschnur erscheint eine Ausschüttungsquote von 50 % des Konzernjahresüberschusses angemessen. Demgemäß ist beabsichtigt, die Ausschüttung einer Dividende von € 0,05 pro Aktien (anstatt € 0,03) als Gegenantrag zur Abstimmung zu stellen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, den Konzernumsatz erheblich um 22 % zu steigern. Dies spiegelt sich auch im Jahresüberschuss wieder, der nun erstmalig eine Dividendenzahlung ermöglicht. Dass die Zinsaufwendungen um ca. 25 % reduziert werden konnten, trug dazu bei, dass die Kapitalkosten deutlich verdient worden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat berichtete ausführlich über seine Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr. Hieraus wird deutlich, dass der Aufsichtsrat seinen Aufgaben umfassend nachgekommen ist. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Abweichung vom geplanten Abstimmungsverhalten:

Zustimmung

Begründung: Auf Rückfrage in der HV teilte der Vorstand mit, dass die Lahn Dill GmbH seit dem Geschäftsjahr 2006 für die Gesellschaft als Abschlussprüferin tätig ist. Ein Wechsel ist daher nicht geboten. Abweichend von der Abstimmungsplanung konnte daher dem Abstimmungsvorschlag zur Abschlussprüferin zugestimmt werden.

 

Abstimmverhalten vor der HV:

Ablehnung

 

Begründung: Der vorliegende Geschäftsbericht enthält keine Aussagen zur Vergütung und Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers.

Soweit diese Angaben noch im Rahmen der Hauptversammlung erteilt werden und den Vorgaben der SdK entsprechen, kann die Zustimmung zum vorgeschlagenen Abschlussprüfer noch erteilt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 

 



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