Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 75 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 26,3%. Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote von mindestens 40% bei etablierten Unternehmen, zu denen die BayWa AG zu zählen ist. Aufgrund der in den letzten Jahren stets gesteigerten Ausschüttung, und der Erhöhung der Dividende um 10 Cent je Aktie gegenüber dem Vorjahr,  kann der vorgeschlagenen Ausschüttung jedoch zugestimmt werden.

  

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die BayWa AG hat mit 2013 erneut ein erfreuliches Wirtschaftsjahr hinter sich. Für die Zukunft scheint die BayWa  AG insgesamt gut aufgestellt zu sein. Es gibt daher aus Sicht der SdK wenig Kritikpunkte.   

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt  vier turnusmäßigen Sitzungen hat der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten wahrgenommen. Ferner stand dieser dem Vorstand beratend zur Seite. Aus Sicht der SdK gibt es keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

  

TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung

 

Begründung: Herrn Wolfgang Altmüller verfügt als Vorstandsvorsitzender einer genossenschaftlich organisierten Bank über umfangreiche Finanz- und Bilanzierungskenntnisse und ist daher geeignet, als Aufsichtsrat der BayWa AG die nötige Kontrolle des Vorstands zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz muss die SdK aufgrund der bereits von Herrn Altmüller wahrgenommenen Aufsichtsratsmandate den Beschlussvorschlag ablehnen. Die SdK ist der Auffassung, dass operativ tätige Personen neben ihrem Hauptberuf nicht mehr als drei Mandate verantwortlich wahrnehmen können.

  

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer der Gesellschaft.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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